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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 24. Juli 2006

LPA - Die Nutzung des Bozner Bahnhofsareals stand neben einer Reihe von Schulthemen auf der Tagesordnung der heutigen Montagssitzung der Landesregierung.

BAHNHOFSAREAL BOZEN
Das Bahnhofsgelände in Bozen soll besser genutzt werden. Seit Jahren wünscht sich vor allem die Landesregierung eine vielfältigere Verwendung dieses im Herzen der Stadt gelegenen Geländes. Sowohl das Land als auch die Gemeinde Bozen sind am Erwerb des Geländes interessiert, um in erster Linie das für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr notwendige Gelände für öffentliche oder private Dienstleistungen nutzen zu können. Verschiedene Schritte wurden in diese Richtung bereits gesetzt. Verhandlungspartner sind die Gesellschaft RFI, Betreiberin des staatlichen Bahnnetzes, und die Stadtgemeinde Bozen. Nachdem die Eisenbahngesellschaft RFI gewillt ist, nicht mehr benötigte Flächen abzutreten und einer Reorganisation der bestehenden Infrastruktur zustimmt, scheint das Vorhaben nun konkrete Form anzunehmen. Eine rechtliche Grundlage für den Beginn von Planungsarbeiten zur Nutzung des Bozner Bahnhofsgeländes hat die Landesregierung heute geschaffen. Sie ermächtigte Landeshauptmann Luis Durnwalder zur Unterzeichnung einer Übereinkunft mit der RFI und der Gemeinde Bozen. Dieses Dokument soll – nach den Worten des Landeshauptmanns – noch in dieser Woche von allen drei Vertragsparteien unterschrieben werden. Es beinhaltet die Verpflichtung zur Erarbeitung eines Gesamtnutzungsplanes für das Bozner Bahnhofsgelände. Zu diesem Zweck können Land Südtirol und Gemeinde Bozen auch eine Aktiengesellschaft gründen und einen Ideenwettbewerb ausschreiben. „Im Nachtragshaushalt haben wir für diesen Zweck bereits eine Million Euro vorgesehen“, erklärte LH Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung.

BERSANI-DEKRET
Liberalisierung ja, rückwirkende Besteuerung nein. Das ist – straff gefasst – der Standpunkt der Landesregierung zu dem jüngsten, nach Wirtschaftsminister Pierluigi Bersani benannten Regierungsdekret (Eilverordnung Nr. 223/7. Juli). „Wir sind für Maßnahmen zur Liberalisierung und Entbürokratisierung“, erklärte heute denn auch Landeshauptmann Durnwalder. Wird das Dekret im Laufe der Woche in Gesetz umgewandelt, so wollen wir beispielsweise was die Fahrzeugüberschreibung angeht, sofort aktiv werden.“ In den zuständigen Ämtern des Landesmobilitätsressorts laufen auch schon die Vorbereitungsarbeiten, um den Fahrzeugüberschreibungsdienst „unbürokratisch und kostenlos“ anzubieten.
Einer – auch rückwirkende Besteuerung – von Immobilienankäufen steht die Landesregierung mit großen Vorbehalten gegenüber. „Auch wenn wir nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet oder aufgerufen sind und uns Steuereinnahmen zu Gute kämen, sind wir prinzipiell der Meinung, dass Steuern nicht rückwirkend eingeführt werden können, nicht zuletzt weil dies eine Verunsicherung für jeden Unternehmer und die Wirtschaft im Allgemeinen mit sich bringen würde“, so der Landeshauptmann.

SCHULE 1
Mit der Problematik Unterrichtsstunde-Arbeitsstunde hat sich die Landesregierung heute befasst. Sie hieß dabei den in der vergangenen Woche in langwierigen Verhandlungen zwischen Schulämtern und Gewerkschaften ausgehandelten Kompromissvorschlag gut, nach dem Lehrpersonen die rund drei Stunden Arbeitszeit zu zwei Dritteln durch Aufsichtsaufgaben abdecken sollen. Das weitere Drittel wird durch eine Reduzierung des Überstundenkontingentes wettgemacht. Auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer wurde heute der Entwurf für einen ergänzenden Übergangskollektivvertrag mit diesem Inhalt genehmigt. Der Landeshauptmann verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass durch eine zehn- bis zwanzigprozentige Kürzung der Überstunden, für die das Land in diesem Jahr über 5,7 Millionen Euro ausgegeben habe, das Land eine Million Euro einspare.
Die heute befürwortete Regelung betrifft Mittel- und Oberschullehrpersonen. Die Verwaltung hatte beanstandet, dass das Lehrpersonal der Mittel- und Oberschulen nicht die arbeitsvertraglich vorgesehenen rund zwanzig Arbeitsstunden von je 60 Minuten sondern nur die 50-minütigen Unterrichtsstunden leiste, was eine Differenz von rund drei Arbeitsstunden ausmache. Über die Form, in der die Lehrpersonen diese Mehrzeit einbringen sollen, scheint nun eine Einigung gefunden.

SCHULE 2
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung des neuen Schulverteilungsplanes steht. Auf Vorschlag von Schullandesrat Saurer und in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben verabschiedete die Landesregierung die Richtlinien, die vor allem Größenvorgaben für Schuldirektionen beinhalten. Demnach sollen Schuldirektionen zwischen 500 und 900 Schüler umfassen, in Ausnahmefällen kann der Mindestwert bis auf 300 sinken. Auf der Grundlage dieser Richtlinien können nun die Verteilungspläne für die so genannten „Schulen staatlicher Art“ erstellt werden.

SCHULE 3
Der wirtschaftliche Teil des neuen Kollektivvertrags für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen wurde heute von der Landesregierung genehmigt. Er betrifft den Zeitraum 2005-2006. Nachdem der Staat die Gehälter der Lehrpersonen angehoben hatte, hat nun auch das Land nachgezogen und neben dem den staatlichen Werten entsprechenden Grundgehalt auch die auf Landesebene gewährten Ergänzungszulagen und Leistungsprämien angehoben. Für den Landesbetrieb bedeutet dies für das Jahr 2005 Mehrausgeben von 1,2 Millionen Euro und für das laufende Jahr 2006 ein Plus an Lehrpersonalkosten von 16,7 Millionen Euro. Die Mehrausgaben für die Jahre 2007 und 2008 wurden auf 17,66 Millionen Euro geschätzt. Auf der Grundlage des heutigen Landesregierungsbeschlusses kann nun nach Anhörung des Unterrichtsministeriums der Kollektivvertrag unterzeichnet werden.
Festgelegt hat die Landesregierung heute nach zweijährigen Verhandlungen auch die Funktionszulagen für die Kindergartendirektionen und die Berufsschulen. Nach den Worten des Landeshauptmanns wurde der Gesamtbetrag für alle 35 Direktionen von 726.000 um 305.000 Euro auf etwas mehr als eine Million Euro angehoben.

GROSSSCHADENSEREIGNISSE
Das Land Südtirol will Großschadensereignissen nicht unvorbereitet ausgesetzt sein. Daher wird bereits seit mehreren Jahren an Konzepten gefeilt und auch
entsprechende Übungen durchgeführt. Dabei arbeiten der Landeszivil- und Brandschutz, die Feuerwehren, die Sanitätsbetriebe, die Gemeinden und die Rettungsorganisationen zusammen. Auf der Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen genehmigte die Landesregierung heute das von der Abteilung Brand- und Zivilschutz erarbeitete Konzept „Sanitätsdienstliche Organisation bei Großschadensereignissen und Katastrophen mit MANV (Massenanfall an Verletzten)“ und stellte zur Verbesserung von Einrichtung und technischen Anlagen eine halbe Million Euro zur Verfügung.

GEMEINSAME KOMMUNIKATIONSINFRASTRUKUREN
In Bruneck (Kronplatz), Sand in Taufers (Rain) und im Sarntal (Aberstückl) sollen gemeinsame Kommunikationsinfrastrukturen errichtet werden. Die Landesregierung gab heute grünes Licht für das von der RAS erarbeitete Projekt und ermächtigte den zuständigen Landesrat Michl Laimer, die Vereinbarung mit der Rundfunk-Anstalt Südtirol zu unterzeichnen. Die gemeinsamen Sendestandort sollen insgesamt knapp zwei Millionen Euro kosten. Größte und teuerste Anlage wird mit 1,7 Millionen Euro jene am Kronplatz sein, während die Anlagen im Sarntal knapp 220.000 und jene in Rain runde 80.000 Euro kosten dürfte. Die Verwirklichung gemeinsamer Kommunikationsinfrastrukturen entspricht den programmatischen Vorgaben der Landesregierung beziehungsweise dem entsprechenden Landesfachplans. In ihm ist  vorgesehen, dass sich Rundfunk- und Kommunikationsdienste möglichst gemeinsamer Anlagen bedienen sollen, um die Anzahl der Antennenmasten in Grenzen zu halten.

VERKEHRSUNFÄLLE: URSACHENERHEBUNG
Um die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken, will das Land den Ursachen dieser Unfälle auf den Grund gehen. Zu diesem Zweck sollen das Amt für Straßendienste und das Landesstatistikinstitut ASTAT zusammenarbeiten. Von der Untersuchung erwartet sich die Landesregierung, die die Untersuchung auf Antrag von Bautenlandesrat Florian Mussner beschloss, nicht nur fahrtechnisch sondern auch straßenbaulich aufschlussreiche Daten.

BEHINDERTE: ARBEITSPLATZ ANSTATT SOZIALFÜRSORGE
Ein Versuchsprojekt zur Armutsbekämpfung will die Landesregierung auf Vorschlag von Sozial-Landesrat Richard Theiner starten: Es sieht die Eingliederung in die Arbeitswelt von 25 Menschen mit Behinderung vor, die derzeit von der Sozialfürsorge leben und die öffentliche Hand jährlich jeweils 23.000 Euro kosten. „Für die Würde eines Menschen ist es viel besser, einer Arbeit nachzugehen, als von Sozialleistungen zu leben“, meinte dazu Landeshauptmann Durnwalder. Die 25 Personen sollen ihren Dienst bei öffentlichen Arbeitgebern (neun in Gemeindeverwaltungen und je acht in Altersheimen und im Gesundheitsdienst) antreten. Der Arbeitgeber wird die Arbeitsleistung bezahlen, „den restlichen Teil übernimmt das Land“, so der Landeshauptmann.

ZAHNARZT: AUCH WEITERHIN ZUSCHÜSSE
Das Land Südtirol will auch in Zukunft zahnprothetische Leistungen sowie den Ankauf von kieferorthopädischen Hilfsmitteln bezuschussen, sofern das bereinigte Familieneinkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Dieser Einkommenshöchstbetrag wurde heute von der Landesregierung mit 21.691,19 Euro im Jahr 2005 festgelegt und betrifft alle Ansuchen, die ab August 2006 eingereicht werden. Südtirols ist die einzige Provinz/Region Italiens, in der die öffentliche Hand diese Zahnbehandlungen finanziell unterstützt. 

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