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Durchführungsbestimmung zum neuen Mobilitätsgesetz genehmigt

Neuerungen bei der Vergabe der Dienste mit Fokus auf Qualität enthält das Mobilitätsgesetz für das nun die Durchführungsbestimmung genehmigt wurde.

Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, regelt den gesamten Bereich der öffentlichen Mobilität neu. Damit die Neuerungen in Kraft treten, hat die Landesregierung am 29. November auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner eine Durchführungsverordnung genehmigt. „Damit schöpfen wir die primäre Gesetzgebungsbefugnis im öffentlichen Nahverkehr voll aus und gewährleisten für Südtirol ein maßgeschneidertes, effizientes und hochwertiges Bus- und Bahnangebot“, unterstreicht Mussner. „Festgelegt wurden in der neuen Verordnung unter anderem, die Zuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung, die Inhalte des Landesmobilitätsplans, die Mindestinhalte der zukünftigen Dienstleistungsaufträge und die Aufgaben des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur und des Bahnunternehmer“, erklärt der Landesrat. zum ersten Mal geregelt seien auch die Einrichtung und die Finanzierung von überregionalen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen und Abkommen mit den benachbarten Regionen, so Mussner. „Erstmals in einem Landesgesetz verankert sind zudem die Mindestinhalte der Qualitätscharta für die Dienstleistung mit Rechten und Pflichten für die Fahrgäste, womit wir die Qualität der öffentlichen Mobilitätsangebote für die Fahrgäste nicht nur beibehalten, sondern weiter verbessert wollen“, hebt Mussner hervor.

Einen besonderer Teil der Durchführungsverordnung betrifft die Regelung im Bahnsektor, wobei eine Unterzeichung einer Vereinbarung mit der Inhouse-Gesellschaft STA für deren Aufgaben und Finanzierung; ebenso wie die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Betreiber der staatlichen Eisenbahnstruktur und dem Staat, um den Betrieb der Bahninfrastruktur im Landesgebiet zu gewährleisten.

Mehrere Artikel reglementieren den Betrieb der Mobilitätsinfrastrukturen, die Einrichtung und Verwaltung von öffentlichen Bushaltestellen, die Befahrbarkeit der Straßen für die Schülerverkehrsdienste und die Kundeninformationen und Verkaufsstellen.

Mit dem neuen Mobilitätsgesetz würden zum einen mehrere Gesetze in einem vereint und zum anderen die Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr an die EU-Regelungen angepasst und die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes in der öffentlichen Mobilität gegenüber dem Staat zu untermauert, sagt Mobilitätslandesrat Mussner. „Wir wollen die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis zu bieten“, erklärt der Landesrat.

Nun geht es laut Mussner an die Ausarbeitung des Landesmobilitätsplans mit den neu definierten Einzugsgebieten und mit der anschließenden Vorbereitung der Ausschreibung der Mobilitätsdienste.

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