Rechte und Pflichten der Fahrgäste

Die europäische Union hat zwei Regelungen für die Rechte und Pflichten der Fahrgäste ausgestellt, sowohl für den Zugtransport als auch für den Bustransport:

 

Zug -       Regelung N. 1371/2007

Autobus -  Regelung N.   181/2011

Diese Regelungen sind beide auf staatlicher Ebene durch die folgenden gesetzgebendes Dekret anerkannt worden:

Zug -      N.   70/2014

Autobus -  N. 168/2014

In den Regelungen und deren gesetzgebenden Dekrete sind die Anweisungen über Rechte und Pflichten der Bürger im Rahmen der öffentlichen Verkehrsdienste angegeben.

Wenn ein Bürger einen Rechtsverstoß erleidet, kann er sich fürs Erste beim Dienstanbieter mit einer Beschwerde beklagen.

 

Falls die erhaltene Rückantwort unzufriedenstellend sein sollte, darf der Bürger bei der für die Annahme der Beschwerden verantwortlichen Körperschaft (Landesmobilitätsagentur) Instanz vorlegen.

Die Agentur wird die Beschwerde entgegennehmen und ein Verfahren einleiten, wobei ein Bericht zur Aufsichtsbehörde bei der ART (Autorità di Regolazione dei Trasporti) weitergeleitet wird, damit die eventuelle Sanktion für den Dienstbetreiber festgelegt wird.

Um eine Beschwerde an die Agentur zu schreiben, muss man das Formular ausfüllen, das sich hier unten zum herunterladen befindet und dann an die folgende Adresse abschicken.

 

Rechte der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehrsrecht

Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlament und des Rates vom 16. Februar 2011

Legislativdekret Nr. 169 vom 4. November2014

Beschwerdeformular

Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Verordnung (EG) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlament und des Rates vom 16. Februar 2011

Legislativdekret Nr. 70 vom 17. April 2014

Legislativdekret Nr. 70 vom 17. April 2014 - Zusammenfassung

Beschwerdeformular

 

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