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Südtirol Pass abo+ 2017/2018: wichtige Informationen für Eltern und Studenten

Landesmobilitätsagentur

Das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des Südtirol Pass abo+ kann ab dem 01.05.2017 bis zum 31. Dezember des Jahres der Gesuchsstellung und bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres ausschließlich online über die Internetseite www.suedtirolmobil.info beantragt werden.

Jahrestarif Südtirol Pass abo+

® 20 Euro für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschule, Vollzeitschüler der Berufsschule, sowie Personen, die eine Grundausbildung im Sozialbereich in Vollzeit absolvieren, sowie für minderjährige Lehrlinge, welche eine Berufschule besuchen;

® 150 Euro für Universitäts-Studenten, volljährige Lehrlinge, die die Berufsschule besuchen, Abendsschüler, sowie Personen, die an einer berufsbegleitenden Grundausbildung im Sozialbereich teilnehmen.

Ansuchen um Erneuerung des Südtirol Pass abo+

Das Ansuchen für minderjährige Schülerinnen und Schüler muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten oder direkt vom Schüler oder Schülerin selbst, falls volljährig, gestellt werden.

Ansuchen um Ausstellung des Südtirol Pass abo+

  1. Das Ansuchen für minderjährige Schülerinnen und Schüler muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt werden.
  2. Das Ansuchen für volljährige Schülerinnen und Schülern wird von der Schülerin oder dem Schüler gestellt.

Die neuen abo+ Ausweise werden an die zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene Schule übermittelt.

Die neuen abo+ Ausweise für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler, welche eine Schule außerhalb Südtirols besuchen, sind bei der angegebenen Verkaufsstelle des Verkehrsverbundes Südtirol abzuholen.

Über die Internetseite www.suedtirolmobil.info kann auch ein persönliches Benutzerkonto angelegt werden, welches den Zugriff auf verschiedene Online-Dienste ermöglicht.

Bezahlung Südtirol Pass abo+

Die Bezahlung kann wie folgt erfolgen:

1. Prepaid: Online mittels Kreditkarte, mittels Internet-banking bei den ermächtigten Bankinstituten, bei allen ermächtigten Fahrkartenschaltern und Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol

2. Postpaid: Dauerauftrag mittels Bankeinzug (SEPA Direct Debit).

Zu beachten

Die Gültigkeit des nicht erneuerten Südtirol Pass abo+ läuft mit 15.09.2017 ab. Auf dem Display des Entwertungsgerätes wird danach in diesem Fall das Symbol für „Ausweis abgelaufen“ aufscheinen.

Wenn das abo+ zwar Online erneuert aber nicht bezahlt worden ist, wird auf dem Display des Entwerters ab 16.09.2017 „Euro 0 – Guthaben aufgebraucht“ aufscheinen.

Gebührenpflichtige Zusatzdienste für das abo+

Die Antragsteller können zum Zeitpunkt der Online Anfrage die Aktivierung einer Zahlungsfunktion für gebührenpflichtige Zusatzdienste beantragen:

Duplikat Südtirol Pass abo+

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Südtirol Pass abo+  muss ein Duplikat  beantragt werden.  Dafür werden Verwaltungsgebühren von 20 Euro berechnet. 

Nur im Falle eines unbeschädigten, aber nicht funktionierenden Fahrausweises wird ein kostenloser Nachdruck ausgestellt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Schule oder an eine ermächtigte Verkaufsstelle des Verkehrsverbundes Südtirol.

Das Ansuchen um Duplikat kann wie folgt gestellt werden:

  • Online vom Elternteil (falls die Schülerin oder der Schüler minderjährig ist) oder von der Schülerin oder dem Schüler (wenn volljährig), über das persönliche Benutzerkonto des Südtirol Pass abo+;
  • über das Schulsekretariat für die Schulen in Südtirol;
  • über das Call Center 840 000426 (von Montag bis Freitag: 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr);
  • bei allen ermächtigten Fahrkartenschaltern und Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol.

Bezahlung des Duplikats

Im Falle eines Postpaid-Vertrages (Dauerauftrag) scheinen die Duplikatskosten in der Rechnung auf.

Im Falle eines Prepaid-Vertrages (aufladbar) muss das Duplikat innerhalb von 15 Tagen bei einer der ermächtigten Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol bezahlt werden. Wenn das Duplikat innerhalb von 15 Tagen nicht bezahlt wird, wird der Ausweis gesperrt. In keinem Fall kann über die Schule bezahlt werden! Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Fahrausweis nicht mitführen oder nicht entwertet haben oder den Personalausweis nicht vorweisen können, wird eine Verwaltungsstrafe ausgestellt (Artikel 50 des Landesgesetzes vom 23.11.2015, Nr. 15).                             

Weitere Details auf der Seite http://www.mobilitaaltoadige.info/de/tickets/suedtirol-pass-abo-plus

Flyer in Pdf-Format zum herunterladen vom http://www.mobilitaetsagentur.bz.it/de/publikationen.asp

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