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Herdenschutz: Landesregierung beschließt Förderung von Elektrozäunen

Elektrozäune zum Schutz von Herden vor Großraubwild auf Almen werden gefördert; dies hat die Landesregierung in ihrer heutigen (12. Juni) Sitzung beschlossen.

Die Landesregierung hat heute den Beschluss zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Herden auf Almen gutgeheißen; förderfähig sind ausschließlich Elektrozaunsysteme (im Bild). Foto: LPA/Amt für Jagd und Fischerei
Die Landesregierung hat heute den Beschluss zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz von Herden auf Almen gutgeheißen; förderfähig sind ausschließlich Elektrozaunsysteme (im Bild). Foto: LPA/Amt für Jagd und Fischerei

Anspruch auf Förderung haben alle Almbetreiber, die mindestens eine Großvieheinheit auf eine Alm bringen. Eine Großvieheinheit GVE entspricht circa 500 Kilogramm, also so viel, wie etwa ein ausgewachsenes Rind wiegt; demnach hat ein Kalb 0,4 Großvieheinheiten und ein Schaf 0,1 GVE.

Gefördert werden ausschließlich Elektrozaunsysteme zum Schutz von Herden. Für den Ankauf und die Errichtung eines Elektrozaunsystems werden laut heute gefasstem Beschluss acht Euro pro Laufmeter als einheitliche Standardkosten anerkannt. In den Kosten für den Zaun ist die Arbeit mit einberechnet.

"Dieser Beschluss", unterstreicht Agrar- und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, "ist ein weiterer Schritt in der Unterstützung der Bauern bei den Herdenschutzmaßnahmen". Was nun noch fehlt, weist Landesrat Schuler hin, "ist die Förderung der Behirtung der Herden bei den Pilotprojekten, die sich aufgrund der umfangreichen Schutzvorkehrungen aufwändiger und schwieriger gestaltet; denn es müssen regelmäßig Kontrollen durchgeführt, Weidewechsel vorgenommen und das Vieh in einer kompakten Herde geführt werden. Dies ist der politische Wille", erklärt Schuler.

Auflagen für den Elektrozaun

Das Elektrozaunsystem muss eine Mindesthöhe von 1,20 Meter aufweisen; er kann als fixes oder mobiles System mit mindestens fünf stromführenden Litzen errichtet und durch ein Weidenetz ergänzt oder durch ein solches ersetzt werden, um die Herde noch besser zu schützen. Der Herdenschutzzaun muss mit mindestens 3000 Volt Stromspannung versorgt werden, um eine entsprechende Abschreckwirkung beim Großraubwild zu erzeugen.

Die Ansuchen um Förderung müssen im Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen eingereicht werden.

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