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Hauptuntersuchung für 4304 Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen Gewicht

Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen müssen nun zur Hauptuntersuchung. Vormerkungen nehmen die Landesabteilung Mobilität und die Autoagenturen entgegen.

Wie vom Transportministerium vorgesehen, unterliegen nun auch die Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen der periodischen Hauptuntersuchungspflicht. Diese Hauptuntersuchungen sind vier Jahre ab Erstzulassung und danach alle zwei Jahre durchzuführen und können ausschließlich in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in Bozen Süd abgewickelt werden.

Für Mobilitätslandesrat Florian Mussner steht fest: „Jeder, der auf den Straßen unterwegs ist, trägt Verantwortung für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es gilt alles dafür zu tun, um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und um Unfällen vorzubeugen."

Die neue Regelung bringt für die Landesprüfstelle in Bozen Süd eine beträchtliche Mehrarbeit mit sich: „Bis Jahresende sind die Hauptuntersuchungen für mehr als 4300 Anhänger fällig“, erklärt Markus Kolhaupt von der Landesprüfstelle. Aus diesem Grund werden in der Landesprüfstelle bis auf weiteres keine Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen mit Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mehr durchgeführt. „Die Fahrzeug-Revisionen sind im Gegensatz zu den Anhänger-Revisionen delegierbar und können in Südtirol bei insgesamt 102 ermächtigten Werkstätten abgewickelt werden“, so Kolhaupt.

Die Hauptuntersuchungen für die Anhänger werden immer montags durchgeführt durchgeführt und kosten 45 Euro zuzüglich Vormerkkosten bei Vormerkung über Autoagenturen. Die Vormerkungen für die Hauptuntersuchung können an den Schaltern der Landesabteilung Mobilität sowohl in der Talstation der Rittner Seilbahn als auch in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge, sowie über die Autoagenturen beantragt werden.

Die Pflicht zur Anhänger-Hauptuntersuchung wird stufenweise eingeführt: Innerhalb 2018 müssen sämtliche Anhänger, die bis zum 31. Dezember 2000 erstmals zugelassen wurden, der Hauptuntersuchung unterzogen werden, außer es wurde bereits 2016 oder 2017 eine Hauptuntersuchung oder eine Abnahme gemäß Art. 75 Straßenverkehrsordnung z.B. wegen Einfuhr aus dem Ausland gemacht. Bereits nächstes Jahr werden neuere Jahrgänge fällig.

Worauf ist zu achten?

Bei der Hauptuntersuchung werden die Beschaffenheit des Anhängers sowie dessen Übereinstimmung mit den Angaben laut Zulassungsbescheinigung überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auf sicherheitsrelevante Bauteile gelegt: So müssen unter anderem die Integrität tragender Teile gegeben sein, die Bremsen funktionieren und die Typengenehmigung und Sicherheit der richtigen Bereifung passen. Natürlich muss die Lichtanlage vorschriftsmäßig sein ebenso wie das Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht sein muss. Für eine reibungslose Abwicklung der Hauptuntersuchung sollte die am Fahrgestell eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer einwandfrei leserlich sein.

Die Landesprüfstelle rät, den Anhänger vorab selbst anzusehen oder von einer Fachwerkstätte durchchecken zu lassen. Damit können Defekte noch vor amtlicher Überprüfung behoben werden. Die Landesprüfstelle für Fahrzeuge stellt auf der Webseite eine Checkliste dazu bereit. Sie rät zudem, mit dem Anhänger leer vorzufahren, da auch die Gewichte überprüft werden.

 

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