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Kombiverkehr auf Schiene: Bis 31. August um Beitrag ansuchen!

Das Land fördert den begleiteten und unbegleiteten kombinierten Schienenverkehr zwischen Brenner und Salurn. Unternehmen können bis 31. August ansuchen.

Möglichst viel Verkehr von der Straße auf die Schiene und auf alternative Verkehrsmittel zu verlagern, ist eines der vorrangigen Ziele der Mobilitätspolitik des Landes Südtirol. "Gute Verkehrspolitik bedeutet zunächst einmal Verkehr zu vermeiden und zu verlagern. Wir haben deshalb entschieden, Anreize für die Güterverkehrsunternehmen beim Umstieg auf die Bahn zu schaffen", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Um die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu erreichen, hatte die Landesregierung beschlossen, Schienengüterverkehrsleistungen von Landesinteresse im begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehr zu fördern. "Auf diese Weise wollen wir nicht nur die Verkehrssituation auf der Brennerautobahn verbessern, sondern vor allem die Umwelt und die Anrainer entlang der Verkehrsachse im Wipptal, Eisacktal und Unterland entlasten", betont Kompatscher. Auch im Hinblick auf den Bau des Brennerbasistunnels, sei die Verkehrsverlagerung stetig voranzutreiben, so der Landeshauptmann.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Mobilitätslandesrat Florian Mussner: "Unser Ziel ist es, die Umweltbelastung zu verringern sowie die Sicherheit auf den Straßen weiter zu verbessern."

Die Europäische Kommission hatte die Beihilfenmaßnahme des Landes als legitim und mit dem Binnenmarkt vereinbar befunden, jedoch einige Anpassungen gefordert. Auch die Anpassungen wurden inzwischen mit Beschluss der Landesregierung genehmigt. "Durch die Beiträge wollen wir externe Kosten ausgleichen, die entstehen, wenn statt der Schiene die Straße für den Gütertransport genutzt wird – die Schiene soll auf alle Fälle attraktiver werden", betont Mussner.

Die Beiträge werden für alle intermodal versendeten Transporteinheiten (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.) gewährt, die vom 1. September bis 31. Dezember 2018 zwischen Brenner und Salurn im begleiteten oder unbegleiteten kombinierten Verkehr befördert werden.

Ansuchen können multimodale Transportunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und Schienengüterverkehrsleistungen im Land Südtirol auf der Strecke Salurn-Brenner und umgekehrt erbringen.

Die Beitragsansuchen können bis 31. August 2018 auf den von der Landesabteilung Mobilität online bereitgestellten Formularen im Landesamt für Eisenbahnen und Flugverkehr, PEC-Adresse transport.trasporti@pec.prov.bz.it eingereicht werden.

 

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