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Ergänzungsvorsorge: Regionalgesetz verabschiedet

Der Regionalrat hat das Gesetz zu Ergänzungsvorsorge verabschiedet. Von einem System, das in Europa seinesgleichen sucht, spricht Regionalassessorin Plotegher.

Mit 37 Ja-, einer Nein-Stimme bei zehn Enthaltungen hat der Regionalrat gestern (31. Juli) den von der Regionalregierung auf Vorschlag der zuständigen Assessorin Violetta Plotegher vorgelegten Gesetzentwurf genehmigt, mit dem die Maßnahmen im Bereich der Ergänzungsvorsorge und der Zusatzkrankenversicherung in Zusammenhang mit Renten- und Gesundheitsfonds (Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3) geändert werden.

"Dieser Reform", erklärt Plotegher, "ist das Ergebnis langer Verhandlungen und zeigt auf, welchen Stellenwert die Region der Ergänzungsvorsorge beimisst." Im Paket mit den Dienstleistungen von Pensplan und den Pensionsfonds stehe ein Absicherungssystem zur Verfügung, das europaweit seinesgleichen suche, so Plotegher.

Die neuen Bestimmungen verpflichten die Region dazu, alle Maßnahmen im Bereich der Vorsorge auf gerechte, nachhaltige und transparente Weise zu setzen mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger im Laufe ihres Lebens und im Alter Sicherheit und Lebensqualität zu bieten und die Armutsrisiken zu verringern. Die im Gesetz verankerten Maßnahmen richten sich an Personen, die Mitglieder von Rentenfonds sind, unabhängig davon, ob diese kollektivvertraglich, offen oder gesamtstaatlich sind.

Regionalassessorin Plotegher erinnert in diesem Zusammenhang an die Gründung von Pensplan Centrum vor 20 Jahren, über das die Region die lokale Vorsorgekultur fördert und das kostenlos Informationen und Beratung zu Zusatzrentensystemen und in Vorsorgefragen bietet. Pensplan erbringt auch administrative und buchhalterische Dienstleistungen für die Mitglieder der angeschlossenen territorialen Pensionskassen. Als besonders dringendes und notwendiges Vorhaben, das im neuen Gesetz berücksichtigt wird, bezeichnet Plotegher die Möglichkeit eines zusätzlichen Schutzes für Personen, die nicht mehr selbständig sind, wobei auch Kooperationsformen zwischen Zusatzrentenfonds und Zusatzkrankenversicherung ins Auge gefasst werden. 

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