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Land stellt Frauen Wohnungen zur "sanften" Eingliederung zur Verfügung

Ab 2019 stehen Frauen, die die geschützten Strukturen der Frauenhäuser verlassen, "Übergangswohnungen" für den Start in ein selbständiges Leben zur Verfügung.

Einen geschützten Wohnraum für Frauen, die vor dem gewalttätigen Partner flüchten, stellt das Land ab 2019 zur Verfügung.
Einen geschützten Wohnraum für Frauen, die vor dem gewalttätigen Partner flüchten, stellt das Land ab 2019 zur Verfügung.

Die Landesregierung hat heute (4. Dezember) beschlossen, das Dienstangebot für Frauen in Gewaltsituationen auszubauen und bestehende Dienste der Frauenhäuser um ein möglichst autonomes Wohnangebot zu erweitern. Das Hauptziel des Projekts, so Landesrätin Martha Stocker, sei es, Frauen, die die Einrichtungen für Frauen in Gewaltsituationen verlassen, zu ermöglichen, das Leben in einem begleiteten Kontext selbstständig zu erproben. Die Dauer der Unterkunft in den Übergangswohnungen beträgt 18 Monate und kann je nach Fall um weitere sechs Monate bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten verlängert werden.

Das Projekt startet mit Anfang 2019 und wird für einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Zur Verfügung gestellt werden in Bozen vorerst acht, in Bruneck eine Wohnung.

Das Projekt "Übergangswohnungen des Frauenhausdienstes" wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Sozialdiensten, privaten Einrichtungen und öffentlichen Trägern der Stadt Bozen entwickelt und vom Landesamt für Kinderschutz und soziale Eingliederung koordiniert.

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