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Fasching: Landesämter nachmittags geschlossen
Die Ämter der Landesverwaltung bleiben - wie vom Gesetz vorgesehen - an den Nachmittagen des Unsinnigen und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 20. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, 25. Februar, bleiben die Tore der Landhäuser geschlossen. Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz- und Feuerwehrdienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden närrischen Nachmittagen gewährleistet.