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Region verlängert Einreichfrist für Förderansuchen

Die Region unterstützt und fördert die Sprachminderheiten mit finanziellen Beiträgen. Die Einreichfrist für die entsprechenden Förderansuchen wurde nun bis 30. Juni verlängert.

Kultur und Bräuche der Sprachminderheiten werden von der Region gefördert - entsprechende Ansuchen können heuer bis zum 30. Juni eingereicht werden (Foto: LPA)
Kultur und Bräuche der Sprachminderheiten werden von der Region gefördert - entsprechende Ansuchen können heuer bis zum 30. Juni eingereicht werden (Foto: LPA)

Auf Vorschlag der Regionalassessoren Manfred Vallazza und Giorgio Leonardi hat die Regionalregierung heute (28. Mai) entschieden, eine zusätzliche Frist für Förderansuchen vorzusehen. Diese läuft bis zum 30. Juni 2020.

Die zusätzliche Frist gilt sowohl für Förderungen für die (kulturelle) Stärkung der regionalen Sprachminderheiten, als auch für Beiträge im Bereich der europäischen Integration, die von besonderem, regionalem Belang sind und die Veröffentlichung von Monografien, Studien und Werken umfassen. Begründet ist diese Verlängerung mit dem anhaltenden Covid-19-Ausnahmezustand und den damit zusammenhängenden Planungsunsicherheiten der Initiativen und Projekte.

Zudem wurde vorgesehen, dass die Region aufgrund von coronabedingten Liquiditätsproblemen und Einnahmeausfällen die Beitragsempfänger auch mit Vorauszahlungen auf die gewährte Finanzierung unterstützen kann.

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