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Raum und Landschaft: Neues Verzeichnis für Sachverständige

Fachleute aus acht Bereichen können sich den Gemeinden für eine Berufung in die kommunalen Kommissionen Raum und Landschaft zur Verfügung stellen.

Ab heute haben Sachverständige aus verschiedenen Bereichen die Möglichkeit sich online für die Eintragung in das Verzeichnis zu melden, aus dem die neuen kommunalen Raumordnungskommissionen ernannt werden.
Ab heute haben Sachverständige aus verschiedenen Bereichen die Möglichkeit sich online für die Eintragung in das Verzeichnis zu melden, aus dem die neuen kommunalen Raumordnungskommissionen ernannt werden.

Die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Gesetzes für die Raumentwicklung in Südtirol sind kurz vor Abschluss: "Wir sorgen auf allen Ebenen dafür, dass das Landesgesetz Raum und Landschaft so gut als möglich am 1. Juli in Kraft treten kann", erklärt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

Verzeichnisse von Sachverständigen werden eingerichtet

Eine solche Vorbereitung ist die Einrichtung der Verzeichnisse von Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen. Gefragt sind Fachleute aus den Sektoren Baukultur, Landschaft, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften, Natur, Naturgefahren, Raumordnung, Soziales und Wirtschaft.

Fachleute können sich ab heute online eintragen

Interessierte Fachleute können sich ab heute (Freitag, 29. Mai 2020) online eintragen. Mit ihrer Eintragung stellen sich die sachverständigen Frauen und Männer aus den acht Bereichen den Gemeinden für eine Benennung als Mitglieder der neuen Gemeindekommissionen Raum und Landschaft zur Auswahl.

Kommunale Raumordnungskommissionen als Steuerungsgremien

Die neuen Kommissionen entsprechen nicht mehr den bisher wirkenden Baukommissionen. Vielmehr sieht das neue Gesetz in jeder Gemeinde eine kommunale Raumordnungskommission vor. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Arten an Kommissionen: War es bisher die Aufgabe der Baukommission, über die Umsetzung von Projekten zu entscheiden, ist es die Zuständigkeit der neuen Gemeindekommission für Raum und Landschaft, Planungen vorzunehmen und die Entwicklung der Ortschaften zu steuern. Die Entscheidungen, wo innerhalb des Siedlungsgebietes gebaut werden darf – und wo nicht –, werden für das ganze Siedlungsgebiet getroffen und in den Planungsinstrumenten eingetragen.

Mehr Zuständigkeit und Verantwortung für die Gemeinden

"Das Gesetz Raum und Landschaft gibt den Gemeinden, den Gemeinderäten und Gemeinderätinnen, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zuständigkeiten, aber auch mehr Verantwortung, die Raum- und Siedlungsentwicklung selbst in die Hand zu nehmen", sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Siebenköpfige Kommissionen

Die Gemeindekommissionen zählen jeweils sieben Mitglieder, wobei der Bürgermeister jeweils den Vorsitz innehat, zugleich aber die einzige politische Vertretung ist: Alle anderen sechs Mitglieder sind Sachversständige, die von den Gemeinden aus diesem neuen Verzeichnis ausgewählt werden. Die Sachverständigen aus den Bereichen Landschaft, Naturgefahren und Raumplanung werden für mehreren Gemeinden tätig, wenn diese sich innerhalb von den Funktionalen Gebieten befinden.

Bereits eingetragene Sachverständige werden übernommen

Für die Sachverständigen wichtig ist: Zur Befähigung und für den Eintrag in das Verzeichnis ist für einige Bereiche ein Bewertungsverfahren vorgesehen, bei anderen reicht ein ausgefülltes Formular. Die bereits rund 200 eingetragenen sachverständigen Fachleute werden automatisch in das neue Verzeichnis übernommen. Wie für alle Gremien öffentlicher Körperschaften, gilt auch bei den Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft die Geschlechterquote, die eine Mindesvertretung von 30 Prozent garantiert.

Geführt wird das neue Verzeichnis von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung.

Informationen und zu den Formularen gibt es auf den Webseiten des Landes zu Natur und Umwelt unter Natur und Raum.

Eintragungsanträge sind an die von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung eingerichteten, zertifizierte E-Mail-Adresse zu richten.

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