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Landesregierung speist Solidaritätsfonds mit 20 Millionen Euro

Um die Unterstützungsmaßnahmen für Personen im Lohnausgleich angesichts der Coronavirus-Pandemie auszubauen, hat die Landesregierung heute 20 Millionen Euro für den Solidaritätsfonds bereitgestellt.

Die Landesregierung hat heute beschlossen, 20 Millionen Euro in den bilateralen Solidaritätsfonds einzuzahlen. (Foto: Unsplash)
Die Landesregierung hat heute beschlossen, 20 Millionen Euro in den bilateralen Solidaritätsfonds einzuzahlen. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat heute (9. Juni) beschlossen, 20 Millionen Euro in den bilateralen Solidaritätsfonds des Landes auf das Konto der Generaldirektion des Nationalinstituts für Sozialfürsorge NISF in Rom zu überweisen. Landesrat Philipp Achammer, der den Beschlussantrag eingebracht hat, betont: "Mit diesen Mitteln wollen wir zusätzliche Abfederungsmaßnahmen für Arbeitnehmende in Südtirol finanzieren, die ihre Arbeitstätigkeit im Zusammenhang mit der Corona-Krise reduzieren mussten und ganz oder teilweise in Kurzarbeit sind."

Über den bilateralen Solidaritätsfonds können ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit Verfahren des ordentlichen Lohnausgleichs, des Sonderlohnausgleichs sowie des außerordentlichen Lohnausgleichs mit Landesmitteln finanziert werden. Grünes Licht dazu hat Rom Ende April per Gesetz gegeben. Sozialpartner und Landesregierung sind vor diesem Hintergrund dabei, Unterstützungsmaßnahmen auszuverhandeln.

Landesrat Achammer beklagt allerdings die langen und aufwändigen Verwaltungsverfahren, so dass die Begünstigten zu lange auf den Lohnausgleich warten müssten. Es gelte gerade im Lohnausgleich, mehr Eigenständigkeit anzustreben.

Der bilaterale Solidaritätsfonds wurde Ende des Jahres 2016 nach langen Verhandlungen mit Sozialpartnern, der Staatsverwaltung und dem NISF/INPS errichtet. Dieser territoriale Fonds, aus dem Leistungen finanziert werden, ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge NISF angesiedelt. Aus diesem Fonds können Arbeitnehmende in Südtirol finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihre Arbeitstätigkeit aufgrund von Krisen reduziert oder ausgesetzt wird.

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