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Smart Working Thema der BÜKV-Verhandlungen

In Videokonferenz sind heute die Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags wieder aufgenommen worden. Wichtiges Thema war das Smart Working.

Die Verhandlungen zur Erneuerung des BÜKV (im Bild) wurden heute virtuell wieder aufgenommen. (Foto: LPA/jw)
Die Verhandlungen zur Erneuerung des BÜKV (im Bild) wurden heute virtuell wieder aufgenommen. (Foto: LPA/jw)

Wie kann das Smart Working in der öffentlichen Verwaltung auch nach dem epidemiologischen Notstand sinnvoll und zielführend weitergeführt werden? Was unterscheidet Smart Working von der Telearbeit? Welche Aspekte des Smart Working sind kollektivvertraglich zu regeln?

Das Smart Working war heute (10. Juni) Thema in den Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst (BÜKV), die nach einer coronabedingten Unterbrechung in Form einer Videokonferenz wieder angelaufen sind.

"Es ist uns ein Anliegen, die in den vergangenen Monaten gewonnenen Erfahrungen und die Vorteile des Smart Working in die Zeit nach dem Notstand mitzunehmen", erklärte Landespersonalchef Albrecht Matzneller, der die öffentliche Delegation bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes anführte. Er verwies auf die Rechtsgrundlagen von Staat und Land Südtirol, die zwar flexibles Arbeiten (lavoro agile) vorsehen, aber die Arbeitsform nicht im Detail definieren. "Die Personalordnung des Landes (LG Nr. 6/2015) sieht flexibles Arbeiten unter anderem zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor", sagte Personalchef Matzneller. Er erinnerte daran, dass schon der letzte BÜKV von 2008 die Verpflichtung enthalte, flexible Arbeitszeitmodelle ausfindig zu machen.

Der Personalchef berichtete über eine umfassende Untersuchung, mit der die Landesverwaltung über das Organisationsamt derzeit Vor- und Nachteile und etwaige Schwierigkeiten des Smart Working erhebt. Zudem arbeite das Landesamt für Personalentwicklung derzeit an einem Dokument als zukünftige Grundlage für das Smart Working. Dieses Dokument sei als Diskussionsentwurf zu verstehen. Die Gewerkschaftsvertretenden sprachen sich bei dem heutigen Treffen für klare kollektivvertragliche Rahmenbedingungen aus.

Weiteres Thema der heutigen Verhandlungsrunde waren die neuen Richtlinien zur Verhandlungsführung, die die Landesregierung der öffentlichen Delegation zur Frage der Führungskräftezulagen im Mai erteilt hatte.  

Die Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags betreffen rund 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut. Bekanntlich war Ende vergangenen Jahres ein erster Teilvertrag unterzeichnet worden.

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