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Ansuchen um Rückvergütung der Fahrtspesen für das Schuljahr 2019/20
Familien, die ihre Kinder mit dem Privatauto zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel bringen, können bis 5. Juli um eine Rückvergütung der Fahrtspesen ansuchen.
Um die Ansuchen bürgerfreundlicher zu gestalten, hat das Landesamt für Schulfürsorge heuer einige Änderungen vorgenommen: So können seit heuer alle interessierten Erziehungsberechtigen mit dem SPID oder der aktivierten Bürgerkarte den Antrag digital auf der Internetseite der Südtiroler Landesverwaltung im Portal Dienstleistungen ausfüllen.
Eine weitere Neuheit ist die direkte Ausbezahlung des Geldes an die Eltern – und nicht mehr wie bisher über den jeweiligen Schulsprengel. Die Schulen sind lediglich gebeten, eine Bestätigung über die effektiv besuchten Schultage auszustellen: Diese müssen die Eltern dann gemeinsam mit dem Antrag hochladen.
Fristen für die Anträge
Die Ansuchen um eine Rückvergütung der Fahrtspesen sind seit einigen Tagen und bis spätestens Sonntag, 5. Juli möglich. Nach diesem Termin können keine Ansuchen mehr gestellt werden. Für das zu Ende gegangene Schuljahr werden Fahrten vom 5. September 2019 bis inklusive 4. März 2020 in die Berechnungen miteinbezogen. Die Zeit des Covid-19-bedingten Fernunterrichts wird nicht berücksichtigt.
Die Rückvergütung erfolgt laut dem am 1. September 2019 gültigen Landestarif. Es können jene Familien ansuchen, für die die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich war oder kein eigener Schülerverkehrsdienst eingerichtet beziehungsweise nur eine Fahrt möglich war. Auch Abendschüler können einen Antrag stellen, sofern es ihnen nicht möglich war, die öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Schule zu nutzen.