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Landesgesetz zum Neustart wird nicht angefochten
Mit dem Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" hatte das Land Südtirol einen autonomen Weg beschritten und Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ermöglicht. Der Ministerrat in Rom hat beschlossen, das Gesetz nicht anzufechten. Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht: "Das ist eine gute Nachricht und eine Bestätigung für den Südtiroler Weg und unsere Autonomie."