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Impfpflicht: Neue Abgabefrist für Dokumentation ist der 4. August
Eltern von Kindern, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind, haben noch bis zum 4. August Zeit, um die erforderliche Dokumentation für den Besuch von Kleinkindbetreuung, Kindergarten oder Schule vorzulegen. Ein entsprechendes Dekret wurde an diesem Dienstag (21. Juli) von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann unterzeichnet, nachdem sich der bisherige Termin vom 10. Juli als nur schwer einhaltbar erwiesen hatte.
Der Grund dafür: Aufgrund des epidemiologischen Ausnahmezustandes konnten Kontrollen über die Einhaltung der Impfpflicht seitens der Schulen, Kindergärten und Kleinkindbetreuungseinrichtungen sowie der Impfdienste des Sanitätsbetriebes erst später als vorgesehen durchgeführt werden. Die betroffenen Familien wurden dadurch erst kurz vor der Frist vom 10. Juli informiert. Die Impfvormerkstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebes (ELVS-Vorsorge) verzeichnete zudem technische Schwierigkeiten, die erst am 6. Juli behoben werden konnten.
Das neue Dekret gibt nun den Eltern der betreffenden Kinder ausreichend Zeit für die Abgabe der erforderlichen Impfdokumentation. Diese besteht aus der Vormerkung für einen Impftermin, einer Bestätigung der bereits erfolgten Impfung oder einer eventuellen Befreiung von der Impfpflicht. Wird der Impftermin nicht wahrgenommen, so erfolgt nach einem Datenausgleich zwischen Sanitätsbetrieb und den zuständigen Einrichtungen (Direktion des Kindergartens, der Schule oder der Kleinkindbetreuungseinrichtung) der Ausschluss des Kindes oder die Ausstellung einer Verwaltungsstrafe im Falle von schulpflichtigen Kindern.