News

Lohnausgleich: Zahlungen um 7,6 Millionen Euro genehmigt

Gesuche um Lohnausgleich im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro sind seit gestern genehmigt. Heimische Betriebe können nun auch auf die 20 Millionen Lohnausgleichsgelder des Landes bauen.

Gestern gab es grünes Licht für Lohnausgleichszahlungen in Höhe von 7,6 Millionen Euro. (Foto: Unsplash)
Gestern gab es grünes Licht für Lohnausgleichszahlungen in Höhe von 7,6 Millionen Euro. (Foto: Unsplash)

Seit gestern (23. Juli) genehmigt der bilaterale Solidaritätsfonds wieder Anträge um Lohnausgleich. Der Staat hat die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt, auf die der bilaterale Solidaritätsfonds Südtirols zugreifen kann. Die gestrigen Genehmigungen betrafen 1132 Gesuche im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro und beziehen sich auf die fünf plus vier Wochen, die auf die erste Lohnausgleichsperiode von neun Wochen folgen.  

Um die finanzielle Abdeckung für die ersten neun Wochen vollständig zu ermöglichen, war das Land Südtirol eingesprungen. Das Land hatte hierfür vor über zwei Monaten mit den Sozialpartnern zusätzliche Wochen an Lohnausgleichzahlung zu den vom Staat finanzierten Zeiträumen vereinbart. Zu diesem Zweck hatte das Land 20 Millionen Euro an den bilateralen Solidaritätsfonds überwiesen. Um den Stopp der Lohnausgleichszahlungen im Juni abzuwenden, hatte das Land eingewilligt, diese 20 Millionen Euro zur Überbrückung dieser Notsituation zu verwenden. "Ohne diese Überbrückung wären die jetzt erfolgten Verlängerungen teilweise nicht möglich gewesen", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Diese Überbrückung war im Interesse des Landes, der Sozialpartner und der Lohnausgleichempfänger."    

Da nun die staatliche Mittel wieder zur Verfügung stehen, können die von der Landesregierung bereitgestellten 20 Millionen Euro wieder für jene zusätzlichen Wochen des Lohnausgleiches reserviert werden, für die sie ursprünglich gedacht waren. Dabei geht es um zusätzliche acht Wochen, für die die staatliche Lohnausgleichskasse nicht aufkommt. Das bedeutet: Diese acht Wochen greifen dann, wenn der gesamte Zeitraum, für den der Staat aufkommt, erschöpft ist. Das diesbezügliche Rundschreiben des NISF/INPS, das die Abwicklung der Anträge für die acht Wochen regelt, ist in Vorbereitung.

Dienstleistungen