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Sport: Neue Corona-Verordnung regelt das Training
Wie im Breitensport sind nun auch im Profi- und Amateursport Trainings unter Einhaltung der Sicherheits- und Schutzbestimmungen wieder möglich. Das sieht die heute Nachmittag (31. Juli) von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 33 vor. Die Trainings im organisierten Profi-, Freizeit- und Amateursport sowie im Jugendsport der Schulen können auch als Freundschaftsspiele absolviert werden, müssen aber in jedem Fall ohne Publikum über die Bühne gehen.
Alle Verordnungen zum Covid-19-Notstand auch das Landesgesetz Nr. 4/20 zum Neustart und die dazu gehörende Anlage A sind auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus veröffentlicht.