News

Landesbeirat für Baukultur: Mitglieder bis 2022 bestätigt

Der Landesbeirat für Baukultur arbeitet nun auf der Grundlage des Landesgesetzes Raum und Landschaft. Die Mitglieder sind bis Ende 2022 bestätigt.

Dieses Ensemble aus drei Holzbauten vor der gotischen St. Nikolaus-Kirche in Ulten begutachtete der Landesbeirat für Baukultur bei einer seiner letzten Sitzungen. (Foto: Beirat für Baukultur)
Dieses Ensemble aus drei Holzbauten vor der gotischen St. Nikolaus-Kirche in Ulten begutachtete der Landesbeirat für Baukultur bei einer seiner letzten Sitzungen. (Foto: Beirat für Baukultur)

Heute (15.September) hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege die Mitglieder des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft bestätigt. Die Beiratsmitglieder sind nun auch auf Grundlage des Landesgesetzes Raum und Landschaft bis 2022 im Amt.

Der Beirat für Baukultur setzt sich aus den effektiven Mitgliedern Architekt Conradin Clavout, Chur (Schweiz), Architektin Lilli Licka, Wien (Österreich) und Architekt Sebastiano Brandolini, Mailand (Italien) zusammen. Als Ersatzmitglieder wurden Architekt Armando Ruinello, Soglio (Schweiz), Architektin Astrid Tschapeller, Innsbruck (Österreich) und Architekt Bernardo Bader, Steinebach (Österreich) bestätigt.

Aufgaben

Der Landesbeirat für Baukultur wurde 2005 per Beschluss der Landesregierung eingeführt. Der Landesbeirat hat eine beratende Funktion und kann auf Nachfrage von Gemeinden oder Bauherren angerufen werden, um im Vorfeld Vorschläge für nachhaltige Planungen einzuholen. Ein baukulturelles Gutachten ist vor allem dann gefragt, wenn eine gute Einbettung in die Landschaft erzielt werden soll oder Konflikte mit Landschaftsschutz, Baubehörden oder Nachbarn vermieden werden sollen.

Auch im Landesgesetz Raum und Landschaft (9/2018) bleibt dem Landesbeirat die Aufgabe, Planungen zu beurteilen, um die architektonische Qualität, die Einbettung in das Landschaftsbild und die Verbindung von öffentlichen und privaten Räumen zu verbessern. Dabei hat man auf die Freiwilligkeit Rücksicht genommen: Wer baut, ob öffentlich oder privat, kann sich in Hinblick auf die Baukultur beraten lassen. Nur in bestimmten Fällen – etwa bei der Ausweisung von Tourismuszonen - ist der Landesbeirat verpflichtend zu konsultieren.

Das Gesetz regelt klar, dass der Landesbeirat auch den öffentlichen Verwaltungen fachliche Unterstützung anbietet, damit sie ihre institutionellen Ziele der Aufwertung des Gebietes und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit auch in der Raumplanung und landschaftlichen Einbettung verfolgen können.

Dienstleistungen