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Holz: Verpflichtende Fortbildung für Technische Produktionsleiter
Wer den Grundkurs zum Technischen Produktionsleiter oder der Technischen Produktionsleiterin der Bearbeitungszentren und Hersteller von tragenden Holzelementen absolviert hat, muss bis zum 22. März 2021 einen verpflichtenden Auffrischungskurs absolvieren. Dies gibt eine neue staatliche Gesetzesbestimmung (Ministerialdekret vom 17. Januar 2018) vor, die zudem die Eintragung in ein Fachleuteverzeichnis vorsieht.
Die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Handwerker (LVH), dem Unternehmerverband und der Handelskammer ein entsprechendes Kursangebot erarbeitet.
Der Auffrischungskurs wird an drei Terminen im November an der Landesberufsschule Bozen, am Berufsbildungszentrum Bruneck und an der Landesberufsschule Schlanders angeboten. Der Lehrgang umfasst 16 Stunden und sieht einen Eingangs- und Abschlusstest vor.
Der Lehrgang wurde vom zentralen technischen Dienst des zuständigen Obersten Rates für öffentliche Arbeiten (Consiglio Superiore dei Lavori Pubblici – Servizio Tecnico Centrale) in Rom genehmigt und berechtigt die Absolventen zur Eintragung in das neu eingeführte Register, das von der Handelskammer Bozen geführt wird.
Alle Informationen und Anmeldeformulare zur Eintragung ins Register sind auf der Webseite der Handelskammer publiziert. Nähere Details zu den Kursen und der Anmeldung finden Interessierte auf den Landeswebseiten zu Bildung und Sprache unter Berufsbildung sowie auf den Seiten der einzelnen Berufsschulen.