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Gemeindenfinanzierung: Vierte und letzte Rate zugewiesen
Genau 38.356.873 Euro hat das Land Südtirol in diesen Tagen an Südtirols Gemeinden zugewiesen. Die Finanzmittel werden ausbezahlt, sobald die Gemeinden den Kassenbedarf und die Deckung der Dienste (Wasser, Abwasser und Müllentsorgung) nachgewiesen haben. Es handelt sich dabei um die vierte Rate der ordentlichen Gemeindenfinanzierung. Nachdem die Direktorin der Landesabteilung Örtliche Körperschaften uns Sport, Marion Markart, das Zuweisungsdekret unterzeichnet hat, kann die vierte und letzte Rate aus dem ordentlichen Gemeindenfonds 2020 ausbezahlt werden. Mit der vierten Rate werden auch Mehr- oder Minderzahlungen des Vorjahres beziehungsweise drei Raten dieses Jahres ausgeglichen. Insgesamt hat das Land diesen Gemeindenfonds im Finanzjahr 2020 mit 167 Millionen Euro gespeist.
In den Genuss der Mittel kommen 114 der insgesamt 116 Gemeinden, ausgenommen sind Corvara und Wolkenstein, für die ein Ausgleich über di Wertschöpfungssteuer IRAP vorgenommen wird. Wegen der Mehrkosten für die Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen wurde der Gemeinde Bozen ein zusätzlicher Betrag von zwei Millionen Euro zuerkannt, ein Viertel davon wird nun mit der vierten Rate zugewiesen. Die Stadtgemeinde und Landeshauptstadt Bozen erhält somit nun 9,5 von insgesamt 38 Millionen Euro. Der zweithöchste Betrag geht mit 2,9 Millionen Euro an die Gemeinde Meran, gefolgt von Brixen (1,85 Mio. €) und Leifers (1,7 Mio. €). Wegen Nichterreichung der gemeindlichen Quote an Kleinkind-Betreuungsplätzen gibt es Abzüge für vier Gemeinden.
Mit den Mitteln aus dem ordentlichen Fonds decken Südtirols Gemeinden die laufenden Ausgaben. Bei der Zuweisung dieser Finanzmittel werden verschiedene Parameter beachtet, darunter die Einwohnerzahl und die Fläche, berücksichtigt werden auch Finanzbedarf, die Finanzkraft und die Effizienz der einzelnen Gemeinde.