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Verordnung: Neuer Termin für Gemeindebaukommissionen
Laut bisher geltender Regelung hätten die Gemeindebaukommissionen bis 6. November neu bestellt werden müssen. Mit der Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme) Nr. 41 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher den möglichen Zeitraum für die Ersetzung der Gemeindebaukommissionen vom 6. November bis spätestens 31. Dezember 2020 verlängert. "Mit dieser Maßnahme wird die Kontinuität der Verwaltungstätigkeit gewährleistet", erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Die Verlängerung war notwendig geworden, nachdem durch die Verschiebung der Gemeinderatswahlen aufgrund der Sars-Cov-2-Pandemie, die Zeit für die Ernennung der Mitglieder der neuen Gemeindebaukommissionen knapp wurde.
Mit einer weiteren am Abend erlassenen Verordnung (Nr. 42) wurde hingegen erneut festgehalten, dass die bisher geltenden Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus aufrecht bleiben und die Kontrollen zu verstärken sind. Zudem werden alle Menschen in Südtirol zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden.
Alle Verordnungen seit Ausrufung des Notstandes aufgrund der Corona-Pandemie sowie das entsprechende Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 samt der dazu gehörenden Anlage A sind auf dem Portal #NeustartSüdtirol der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.