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Mehrere Verbesserungen für Zivilinvaliden stehen an

Durch ein Verfassungsurteil werden die Renten für einkommensschwache Vollinvaliden, Vollblinde und Gehörlose erhöht. Zudem wird das Landesgesetz für Zivilinvaliden angepasst.

Einkommensschwache Vollinvalide, Vollblinde und Gehörlose können bis zum 30. November um eine Erhöhung ihrer Invalidenrente ansuchen. (Foto: Wikipedia)
Einkommensschwache Vollinvalide, Vollblinde und Gehörlose können bis zum 30. November um eine Erhöhung ihrer Invalidenrente ansuchen. (Foto: Wikipedia)

Rückwirkend steht jenen Vollinvaliden, die eine bestimmte Einkommensgrenze (8469,63 Euro für Einzelpersonen, 14.447,42 Euro für verheiratete Vollinvaliden) nicht überschreiten, eine erhöhte Invalidenrente von maximal 651,51 Euro zu. Bisher hatten nur Vollinvaliden über 60 Jahre darauf Anrecht. Durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes (152/2020) wurde festgehalten, dass alle volljährigen Vollinvaliden, Vollblinde und Gehörlose Anrecht auf diese Ergänzung haben. Auch in Südtirol wurde dem Urteil Rechnung getragen und die Ausdehnung dieser finanziellen Unterstützungsleistung, die in Südtirol über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt wird, in die Wege geleitet. Auf dem restlichen Staatsgebiet bezahlt das Nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) die Renten aus.

"Durch die direkte Kontaktaufnahme mit den potentiell Begünstigten und eine unkomplizierte Abwicklung der Beantragung bemühen wir uns, möglichst schnell und unbürokratisch diese wichtige finanzielle Leistung an die Betroffenen weitergeben zu können“, unterstreicht Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Bis innerhalb 30. November müssen nun alle Vollinvaliden, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, den entsprechenden Antrag entweder über ein Patronat, über eine Interessensvereinigung oder direkt bei der ASWE einreichen.

Zudem arbeite man parallel an weiteren Verbesserungen und Erleichterungen für Zivilinvaliden, indem das Landesgesetz aus dem Jahr 1978 angepasst wird. Dabei handelt es sich primär Änderungen im Hinblick auf die Einkommensberechnung: Die Folge soll unter anderem eine schnellere Erstauszahlung der Rente sein. Außerdem wird vorgesehen, dass getrennt besteuerbare Einkommen (z.B. Abfertigung) nicht mehr im Gesamteinkommen des ansuchenden Zivilinvaliden, Blinden oder Gehörlosen berücksichtigt. "Dank der guten Zusammenarbeit mit Landtagsabgeordnetem Helmuth Renzler schaffen wir somit die Basis für eine bessere und zielgerichtete Unterstützung, für Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen keine bzw. kaum andere Einkommensmöglichkeiten haben", betont Landesrätin Deeg. Die Anpassungen am Landesgesetz haben bereits im zuständigen Gesetzgebungsausschuss grünes Licht erhalten und sollen in der nächsten Landtagssitzungssession im November im Plenum behandelt werden. In Südtirol wurde im Jahr 2019 an rund 6000 Personen mit einer Voll- oder Teilinvalidität eine finanzielle Unterstützung im Gesamtausmaß von 42,7 Millionen Euro ausbezahlt.

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