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Vertrauensperson in der Landesverwaltung: Auswahlverfahren eingeleitet

Eine externe Vertrauensperson wird Landesbediensteten bei Diskriminierung oder Mobbing zur Seite stehen. Sie wird über ein Auswahlverfahren ermittelt. Bewerbungen sind bis 15. November möglich.

Eine externe Vertrauensperson soll Landesbediensteten bei Mobbing oder Diskriminierung zur Seite stehen, das Auswahlverfahren ist eingeleitet. (Foto: Freepik)
Eine externe Vertrauensperson soll Landesbediensteten bei Mobbing oder Diskriminierung zur Seite stehen, das Auswahlverfahren ist eingeleitet. (Foto: Freepik)

Bedienstete der Landesverwaltung, die Diskriminierung, moralische, körperliche oder sexuelle Belästigung erfahren haben beziehungsweise gemobbt wurden, erhalten demnächst die Möglichkeit, sich an eine verwaltungsexterne Anlaufstelle, eine so genannte Vertrauensperson, zu wenden. Diese bietet Beratung und Betreuung an, sucht nach Konfliktlösungen und vermittelt. Sie schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas vor, vermittelt Schulungen und steht der Verwaltung als Referentin zur Verfügung.

Die Landesregierung hatte im Sommer mit der Genehmigung von Maßnahmen zum Schutz der Würde des Landespersonals die Voraussetzung für die Einrichtung dieser Ombudsstelle geschaffen. Nun hat das Landesamt für Personalentwicklung das Auswahlverfahren zur Besetzung dieser Stelle eingeleitet: Die Bekanntmachung (Nr. 368/2020) zur Bewerbung für die Funktion der Vertrauensperson der Südtiroler Landesverwaltung ist heute (23. Oktober) im Portal der Landesvergabeagentur AOV unter "Besondere Vergabebekanntmachungen" veröffentlicht worden.

Wer kann sich bewerben?

Gesucht wird nach Akademikern, die ein mindestens vierjähriges Studium absolviert haben und über eine mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung verfügen, drei davon in einem der Bereiche Chancengleichheit oder Bekämpfung von Diskriminierung, oder Arbeitserfahrung in Mediation, Arbeitsrechtsberatung, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung und -beratung beziehungsweise Psychotherapie gesammelt haben.  Vorausgesetzt werden der Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ehemals A) sowie IT-Kenntnisse. Landesbedienstete sowie Personen, die in einem Interessenskonflikt mit der Landesverwaltung stehen, können sich nicht bewerben. 

Bis zu 300 Arbeitsstunden im Jahr

Die Vertrauensperson wird vorerst für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt. Dieser Auftrag kann um maximal drei weitere Jahre verlängert werden. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Bedarf und der Nachfrage von Seiten der Landesbediensteten. Er darf maximal 300 Arbeitsstunden pro Jahr betragen. Als qualifizierte Fachperson ist die Vertrauensperson weisungsunabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.

Bewerbungen können ab sofort und bis zum 15. November 2020 (12 Uhr) an die zertifizierte Mail-Adresse des Amtes für Personalentwicklung (personalentwicklung.sviluppopersonale@pec.prov.bz.it) gerichtet werden. Informationen erteilt dort Margit Laimer (E-Mail: margit.laimer@provinz.bz.it, Tel.: 0471 414861).

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