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Maßnahmen gegen Corona: Verordnung Nr. 69 veröffentlicht
Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69 mit weiteren Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirs wurde soeben auf dem Coronaportal auf der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht und ist dort einsehbar. Diese Verordnung enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die Zahl der Infektionen mit Coronavirus in Südtirol zu senken und gilt vom 14. bis 29. November.