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Corona-Pass: Erste Strafbescheide für Gastbetriebe

Nach wiederholter Missachtung der Corona-Regeln müssen nun erste Gastbetriebe mit Betriebsschließung rechnen.

Wiederholt gegen Corona-Vorbeugeregeln verstoßen: Nun müssen einige Gastbetriebe für zehn Tage geschlossen bleiben (Symbolbild). (Foto: pixabay)
Wiederholt gegen Corona-Vorbeugeregeln verstoßen: Nun müssen einige Gastbetriebe für zehn Tage geschlossen bleiben (Symbolbild). (Foto: pixabay)

Aufgrund von Strafbescheiden der Ordnungskräfte gegen Gastronomiebetriebe sieht sich das Land Südtirol nun veranlasst, die ersten Sanktionen zu verhängen und stellt der Reihe nach die vorgesehenen Strafen aus. Die Betriebe hatten zum wiederholten Male gegen die in der Verordnung Nr. 21 vorgeschriebenen Vorschriften und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus verstoßen.

Die ersten beiden Betriebe befinden sich in Innichen und Brixen und müssen aufgrund des Tatbestandes für zehn Tage ihre Türen für die Gäste schließen. 

Mehrfach hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit dem sogenannten CoronaPass Südtirol klargestellt (siehe eigene Aussendung), dass beide Seiten – sowohl die Betriebe selbst als auch deren Gäste – zur Einhaltung der Regeln verpflichtet sind und bei Nichteinhaltung auch gestraft werden können. Dies sieht die Verordnung Nr. 21 eindeutig vor. Demnach müssen die Gäste den Nachweis eines negativen Testergebnisses, der Imfpung oder Genesung mit sich führen. Die Betreiber der Betriebe sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Gäste einen gültigen Corona-Pass haben: Dies gilt für den Gastronomiebereich ebenso wie alle anderen durch den Corona-Pass ermöglichten Tätigkeiten.

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