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Vahrn: Südtirols erstes Wohngebiet mit Mischnutzung ausgewiesen

Die Landesregierung hat die Abänderungen zum Bauleitplan der Gemeinde Vahrn genehmigt. LRin Hochgruber Kuenzer: "Die gesamte zulässige Baumasse ist zweckbestimmt für Wohnungen für Ansässige."

Grünes Licht für die erste "Mischzone" (Symbolbild) in Südtirol: Sie entsteht in Vahrn. (Foto: Rainer Sturm/ www.pixelio.de)
Grünes Licht für die erste "Mischzone" (Symbolbild) in Südtirol: Sie entsteht in Vahrn. (Foto: Rainer Sturm/ www.pixelio.de)

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (13. Juli) die von der Gemeinde Vahrn beantragten Abänderungen zum Bauleitplan gutgeheißen. Die Gemeinde hatte die Vorschriften und Bedingungen der Kommission Natur, Landschaft und Raumentwicklung (KNLR) in ihrem Ratsbeschluss berücksichtigt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer grünes Licht für die Abänderungen gegeben und das Wohngebiet mit Mischnutzung "Grieswiesen" mit einer Fläche von 585 m2 ausgewiesen.

Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer ist dies die erste Zweckbestimmung dieser Art: "Wir haben die Zweckbestimmung 'Wohngebiet mit Mischnutzung' mit dem neuen Landesgesetz Raum und Landschaft eingeführt. Bisher waren die Zonen fürs Wohnen und Arbeiten klar getrennt." Selbstverständlich seien nur gewerbliche Tätigkeiten zulässig, die die Wohn- und Lebensqualität nicht einschränken, sagt die Landesrätin: "Das sogenannte Mischgebiet bringt einen großen Mehrwert mit sich: Es vereint leben, wohnen und arbeiten. Zudem hilft es, den Bodenverbrauch und auch den Verkehr innerhalb der Ortschaften zu verringern." Im konkreten Fall der Gemeinde Vahrn werde aber nicht nur ein zukunftsweisendes raumplanerisches Prinzip umgesetzt: "Hier wird ein gesellschaftlich wichtiger Akzent gesetzt, denn es soll ein Einfamilienhaus entstehen, das zukünftig auch als Mehrgenerationenhaushalt genutzt werden kann. Ein Vorhaben, das ich angesichts des demografischen Wandels sehr begrüße."

Laut Artikel 24 des Landesgesetzes Raum und Landschaft ist das Mischgebiet "vorwiegend zum Wohnen" bestimmt, aber auch für andere, mit dem Wohnen vereinbare Zweckbestimmungen. Im Mischgebiet müssen mindestens 60 Prozent der Baumasse und der Fläche zur Wohnnutzung bestimmt werden und der Gemeindeplan muss eine Baudichte von mindestens 1,50 m³ pro Quadratmeter vorsehen. 

Für den Vahrner Bürgermeister und Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer ist das Mischgebiet eine "gute Sache: Wir haben die vom neuen Gesetz Raum und Landschaft geschaffene Möglichkeit überzeugt genutzt. Als Präsident des Gemeindenverbandes hoffe ich, dass andere Gemeinden folgen, denn vorsorglicher Umgang mit der Ressource Boden ist das Gebot der Stunde."

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