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Gerichtsurteil: Land bekommt recht, Rittner Bahn bleibt In-House

Die Beauftragung der STA mit den Diensten der Rittner Bahn und Mendelbahn durchs Land war legitim, so das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen. Alfreider sieht die Linie des Landes bestätigt.

70 Seiten umfasst das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen vom 22. Juli zu den Beschlüssen der Landesregierung von 2021, mit denen die landeseigene Südtiroler Transportstrukturen AG STA mit den Diensten der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn auf die Mendel betraut wurden. Wichtiges Ergebnis: Die Übertragung der Dienste an die STA, gegen die die Firma SAD rekurriert hatte, war legitim.

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sagt: "Damit zeigt sich einmal mehr, dass wir mit dem nachhaltigen Organisationsmodell für den öffentlichen Verkehr in Südtirol auf dem richtigen Weg sind." Das Land stelle weiter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol in den Vordergrund. "Es braucht Ordnung in diesem Sektor. Wir arbeiten weiter für ein nachhaltiges, smartes und faires Angebot im öffentlichen Verkehr für Pendler und Fahrgäste und auch für die Anbieter und ausführenden Firmen", unterstreicht Alfreider.

Das Unternehmen SAD hatte gegen die Beschlüsse der Landesregierung Rekurs eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs als unbegründet abgewiesen und das Unternehmen SAD zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt. Im Urteil heißt es, die interne Beauftragung der STA durch das Land ist völlig legitim und gerechtfertigt. Das Verwaltungsgericht ist den Argumenten des Landes gefolgt, das die Übergabe mit dem Interesse der Öffentlichkeit an den Diensten und die entsprechende europäische Gesetzgebung begründet hatte. Die Übertragung einer Transportleistung an eine öffentliche Gesellschaft sei, sofern logisch begründet, völlig legitim, heißt es im Urteil. Auch die angezweifelte unternehmerische Leistungsfähigkeit der STA sieht das Gericht als gegeben.

Die von der SAD eingereichten Anträge auf Verweisung an den Verfassungsgerichtshof und den EU-Gerichtshof wurden als nicht akzeptabel erachtet. Was hingegen die rechtmäßige Entschädigung für wesentliche und funktionale Vermögenswerte, die an STA übertragen werden sollen, betrifft, wird vom Gericht noch entschieden.


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