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Nutzung des Strombonus: Entscheidung gemeinsam mit Landtag

Die Landesregierung hat sich heute (5. Oktober) damit befasst, in welcher Form der Strombonus genutzt werden soll. Eine Entscheidung soll gemeinsam mit dem Landtag getroffen werden.

Das Land Südtirol hat aufgrund des Artikels 13 des Autonomiestatuts das Recht, jährlich eine gewisse kostenlose Strommenge oder einen gleichwertigen Geldbetrag von den Konzessionären von Anlagen für hydroelektrische Wasserableitungen zu beziehen. Im Juli 2021 gab die Landesregierung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz den Auftrag, die möglichen Ansätze für eine Nutzung des "Strombonus Südtirol" und ihre jeweiligen Vorteile und Nachteile nochmals zu untersuchen.

"Wir haben Kosten-Nutzen der verschiedenen möglichen Lösungen und Mehrwert für die öffentliche Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger genau analysieren lassen und uns heute eingehend damit befasst", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. "Nun werden wir diese im Landtag vorstellen und diskutieren und gemeinsam mit dem Landtag eine Entscheidung treffen." Die Voraussetzungen für die Umsetzung seien in jedem Fall gegeben. "Es gilt abzuwägen, ob es sinnvoller ist, den Geldwert den Bürgerinnen und Bürgern direkt weiterzugeben oder sie indirekt über die Verwendung durch die öffentliche Hand daran teilhaben zu lassen", so Kompatscher. 

Drei Möglichkeiten

Eine Möglichkeit ist der Bezug des ökonomischen Gegenwertes des Gratisstroms von den Kraftwerksbetreibern, so wie bisher der Fall. Die daraus resultierenden Einnahmen könnten entweder dem Landeshaushalt zugeführt oder der Bevölkerung oder anderen Nutznießern gemäß bestimmten Kriterien in Form eines Bonus bereitgestellt werden. Die zweite Möglichkeit besteht im Bezug der elektrischen Energie von den Kraftwerksbetreibern und deren Verwendung in den öffentlichen Gebäuden, für die öffentliche Beleuchtung und ähnliches. Drittens wäre schließlich eine Mischform möglich. Ziel des Bonus bleibt die Beteiligung an der Wertschöpfung, die durch die Nutzung der öffentlichen Ressource Wasser zur Stromproduktion erreicht wird, damit die Allgemeinheit von der Heimholung der Kompetenzen im Bereich Energie an das Land profitieren kann.


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