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Bildung: Personalkontinuität auch bei Prüfungen garantiert

Lehrkräfte, die derzeit ungeimpftes oder genesenes pädagogisches Personal ersetzen, können zu Mitgliedern der Prüfungskommissionen ernannt werden und erhalten gegebenenfalls auch ein Sommergehalt.

In Kürze endet das laufende Schuljahr 2021/22. Dieses war unter anderem aufgrund der gesamtstaatlichen Einführung der Impfpflicht für das unterrichtende Personal mit vielen organisatorischen Herausforderungen verbunden. Die Landesregierung hat sich heute (31. Mai) mit diesem Thema befasst. Konkret geht es um jenes pädagogische Personal, das Lehrkräfte, welche die Erfüllung der bis 15. Juni geltenden Impfpflicht verletzen, für mehr als 90 Tage ersetzt. Die Landesregierung hat nun entschieden, dass dieses pädagogische Personal auch für den Zeitraum der Prüfungen angestellt bleibt. Damit haben die Ersatzlehrkräfte, falls sie alle dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf das Sommergehalt. 

Zu den Voraussetzungen zählt, dass sie mindestens sieben Monate im Dienst waren und das Dienstverhältnis auch am Schulende bzw. im Zeitraum der Abschlussprüfungen bestanden hat. Der Vermerk dazu war von den drei Bildungsdirektionen und der Personalabteilung vorbereitet und von den vier zuständigen Landesräten Philipp Achammer (deutsche Bildung), Giuliano Vettorato (italienische Bildung) und Daniel Alfreider (ladinische Bildung) vorgebracht worden.

"Diese Entscheidung wird zum Wohl der Schülerinnen und Schüler getroffen. Denn schließlich haben sie, vor allem wenn sie sich einer Abschlussprüfung stellen müssen, Anrecht darauf, von jener Lehrkraft begleitet zu werden, die sie in den vergangenen Wochen auf diese wichtige Prüfung vorbereitet hat", ist Landesrat Achammer überzeugt.


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