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Fast 40 Millionen Euro für Südtirols Gemeinden
Südtirols 116 Gemeinden erhalten insgesamt 39 Millionen Euro. Es handelt sich dabei um die dritte und vorletzte Rate 2022 aus dem sogenannten ordentlichen Fonds, über den das Land Südtirol die laufenden Ausgaben der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften finanziert. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute (5. Juli) die Zuweisung und Aufteilung der Mittel beschlossen und die Geldmittel zweckgebunden. Der ordentliche Fonds 2022 ist zu Jahresbeginn mit 157 Millionen Euro ausgestattet worden und ist damit der umfassendste der insgesamt fünf Fonds, über die das Land die Gemeinden finanziert.
Fast 40 Millionen Euro aus dem ordentlichen Fonds
Im Sinne der Landesgesetzgebung und der Vereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2022 wird bei der Bemessung der Zuweisungen sowohl dem Finanzbedarf als auch der Finanzkraft der Gemeinden Rechnung getragen. Berücksichtigt wurden die Kosten für die Musikschulen, ausgeglichen jene für die Obdachlosendienste.
Ein Ausgleich von 521.200 Euro ist auch im Bereich der Tagesmutter- und Tagesväterdienste vorgesehen. Damit finanziert das Land 2022 effektive Betreuungsstunden in fast allen Südtiroler Gemeinden im Ausmaß von 2,7 Millionen Euro.
Tagesmutterdienst: Über eine halbe Million Euro an Ausgleichszahlung
Diese Ausgleichszahlung im Bereich des Tagesmutterdienstes wird über eine Zusatzvereinbarung geregelt. Den Entwurf dazu hat die Landesregierung heute genehmigt. Ebenso hat sie den Landeshauptmann als Gemeindenlandesrat dazu ermächtigt, diese Vereinbarung gemeinsam mit dem Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, zu unterzeichnen. Der Finanzausgleich wird mit der dritten und vierten Rate der Gemeindenfinanzierung vorgenommen und beläuft sich für Südtirols größte Gemeinde, die Landeshauptstadt Bozen, auf 98.000 Euro. Für Meran sind es 46.600 Euro, für Lana 33.000 Euro.
Was hingegen die dritte Rate betrifft, so kann die Gemeinde Bozen mit zehn Millionen Euro rechnen, drei sind es für die Gemeinde Meran, 1,86 für die Gemeinde Brixen.
GIS-Erleichterungen 2020: Endgültiger Ausgleich 2023
Grünes Licht hat die Landesregierung heute auch für eine zweite Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 gegeben. Es geht darin um die definitive Abdeckung der Mindereinnahmen der Gemeinden wegen der coronabedingten GIS-Erleichterungen durch das Land. Bekanntlich hatte das Land mit dem Nachtragshaushaltsgesetz von 2020 die auch auf staatlicher Ebene vorgesehenen Gemeindeimmobiliensteuererleichterungen eingeführt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Covid-19-Notstand zu entlasten. Wirtschaftstreibende, die einen bestimmten Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnten, wurden ganz oder zum Teil von der GIS befreit. Die Mindereinnahmen, die den Gemeinden dadurch entstehen, werden zu 90 Prozent vom Land rückerstattet. Dies ist aufgrund der von den Gemeinden anhand einer Schätzung angegebenen Mindereinnahmen bereits erfolgt. Die Zusatzvereinbarung, die Landeshauptmann Kompatscher und Gemeindenpräsident Schatzer nun unterzeichnen, regelt den Termin für den definitiven Ausgleich, der im Jahr 2023 aufgrund der aktualisierten Zahlen erfolgen soll.
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