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Krankenpflege an der fhg Tirol: Taschengeld für Studierende
Südtiroler Studierende der Krankenpflege an der Gesundheitshochschule Tirol (fh Gesundheit) erhalten ab Herbst ein Taschengeld für ihre absolvierten Praktika. Damit möchte die Landesregierung auf das von der Tiroler Landesregierung eingeführte "Pflegestipendium Plus" reagieren. Mit der Einführung des Taschengelds bietet das Land den Südtiroler Studierenden nun eine ähnliche Entlohnung während ihres Studiums, wie sie in Tirol angeboten wird. Das Taschengeld richtet sich an alle Studierenden, die bereits einen finanzierten Studienplatz in Anspruch nehmen, sowie an all diejenigen, die bereits an der fh Gesundheit studieren und bereit sind, eine Dienstverpflichtung mit dem Land Südtirol einzugehen.
Die heute beschlossene Maßnahme zielt darauf ab, dem Mangel an Pflegekräften entgegenzuwirken. Das Land Südtirol finanziert seit 2020 Studienplätze im Bereich der Krankenpflege an der fh Gesundheit in Innsbruck. In den ersten beiden Jahren wurden jeweils 18 Plätze finanziert. Die Anzahl der finanzierten Plätze wurde 2021 mit Beschluss der Landesregierung auf 30 Plätze pro Jahr aufgestockt. Bei der Finanzierung der Studienplätze übernimmt das Land die Kosten des Studienplatzes und die Studiengebühren. Mit dem heutigen Beschluss wird zusätzlich ein Taschengeld eingeführt: Interessierte Studierende erhalten ab Annahme des entsprechenden Gesuches eine Vergütung von sechs Euro pro absolvierter Praktikumsstunde.
Studierende, die eine Finanzierung des Landes in Anspruch nehmen, verpflichten sich im Gegenzug, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Ausbildung für drei Jahre im öffentlichen oder vertragsgebundenen Gesundheitsdienst oder in Seniorenheimen des Landes zu arbeiten. Mit der Einführung des Taschengeldes, so der Gesundheitslandesrat, möchte man die Pflegeausbildung attraktiver gestalten und mehr junge Menschen dazu bewegen, eine Ausbildung in Krankenpflege zu absolvieren.
Weitere Informationen zur Landesfinanzierung und zur Beantragung des Taschengeldes bietet das Amt für Gesundheitsordnung (Tel. 0471 418140, E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it). Die Gesuche und detaillierte Unterlagen werden in den kommenden Tagen auf der Webseite des Amtes für Gesundheitsordnung veröffentlicht.
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