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Psychologen-Bonus: Ansuchen bis 24. Oktober möglich

Bis zu 600 Euro pro Kopf macht der staatliche "Psychologenbonus" aus. Damit wird professionelle Psychotherapie für viele Menschen zugänglicher. Ansuchen sind auch in Südtirol nach wie vor möglich.

Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach psychologischen und psychotherapeutischen Leistungen steigen lassen. Angesichts der Bedeutung der psychischen Gesundheit für das allgemeine Wohlergehen hat die italienische Regierung für das laufende Jahr 2022 Geldmittel für die Bezahlung individueller psychotherapeutischer Sitzungen bereitgestellt - den sogenannten Psychologen-Bonus. 

Aus der ersten Tranche wurden dem Land Südtirol 87.000. Euro zugewiesen. Heute (30. August) hat die Landesregierung diese Mittel per Beschluss dem Fürsorgeinstitut INPS/NISF zugewiesen, das den Beitrag auszahlen wird. Bis zum 24. Oktober können noch Anträge eingereicht werden. Anschließend erstellt das INPS/NISF eine Rangordnung. Vorrang haben Personen mit niedrigem ISEE-Wert und - sollte dieser gleichwertig sein - jene Anträge, die zuerst eingegangen sind, und zwar bis zur Ausschöpfung der Geldmittel. 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein ISEE-Wert unter 50.000. Im Moment der Beantragung muss eine aktuelle ISEE-Erklärung für das Jahr 2022 vorliegen. Zudem müssen die Antragstellenden in Italien ansässig sein. Der Bonus kann für Therapiestunden bei privaten Psychotherapeuten verwendet werden, die in das entsprechende Berufsverzeichnis eingetragen sind und sich an der Initiative beteiligen. Die Höhe des Beitrags variiert je nach ISEE-Wert (600 Euro bei ISEE-Wert unter 15.000, 400 Euro bei ISEE-Wert zwischen 15.000 und 30.000, 200 Euro bei ISEE-Wert zwischen 30.000 und 50.000).

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Antrag kann bis zum 24. Oktober 2022 online über das INPS-Portal (in italienischer Sprache) gestellt werden. Die Beantragung erfolgt mit wenigen Klicks (persönliche Daten sowie der aktuelle ISEE-Wert werden automatisch eingeblendet). Der Zugang zum Portal erfolgt über SPID, Bürgerkarte oder Elektronische Identitätskarte (CIE).

Beanspruchung der Leistung

Anhand der eingegangenen Anträge erstellt das INPS/NISF eine Rangordnung. Die Begünstigten erhalten eine Mitteilung mit der Höhe zugewiesenen Betrages und dem zugehörigen Kodex, der bei der Therapiesitzung vorgezeigt werden muss. Im Anschluss werden maximal 50 Euro pro Sitzung direkt vom INPS an den Facharzt ausbezahlt. Der zugewiesene Betrag muss vom Patienten innerhalb von 180 Tagen nach Annahme des Antrages verwendet werden - andernfalls wird er an andere Begünstigte weitergegeben.


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