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Schule: Zwei neue Kollektivverträge für das Personal abgeschlossen
Zwei Kollektivverträge für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 haben die vom Generaldirektor des Landes eingesetzten öffentlichen Verhandlungsdelegationen für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Lehr-, Direktions- und Inspektionspersonal der Schulen staatlicher Art unter der Führung von Bildungsdirektor Gustav Tschenett und die Schulgewerkschaften kürzlich endgültig unterzeichnet. Beide Verträge werden am 9. März im Amtsblatt der Region veröffentlicht und treten damit in Kraft.
Der neue Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal
Der Erste Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erziehenden der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 betrifft die Landesberufszulage, die Leistungsprämie des Lehrpersonals und die Aufgabenzulage, die das zum Land oder zu Körperschaften des Landes abgeordnete Lehrpersonal erhält, sowie jenes, das der Schulverwaltung oder der pädagogischen Abteilung zur Verfügung gestellt wurde.
Landesberufszulage ab 2022
Die Landesberufszulage ist ein neues Lohnelement, das mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 auf Landesebene eingeführt und an alle Lehrpersonen ausbezahlt wird. Sie lehnt sich an die Lehrberufszulage an, die der Staat und das Land dem jeweiligen Lehrpersonal auszahlen. Einen Teil der neuen Landesberufszulage bildet die bisherige persönliche Zusatzvergütung in Höhe von monatlich 49,60 Euro. Im Jahr 2022 beträgt die neue Zulage monatlich 189,75 Euro oder jährlich 2277,60 Euro. Ab 1. Jänner 2023 beträgt die Landesberufszulage monatlich 162,00 Euro oder 1944 Euro pro Jahr. Es handelt sich hierbei immer um Bruttobeträge.
"Die Gewährung der Landesberufszulage stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Anpassung der Gehälter des Lehrpersonals der Schulen staatlicher Art an jene des Lehrpersonals des Landes dar. Dafür hat die Landesregierung 24,5 Millionen Euro für das Jahr 2022 und je 20 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt, also insgesamt 64,5 Millionen Euro", informieren die Landesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider, die für die Bildung in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache zuständig sind.
Neues bei den Leistungsprämien
Mit dem Teilvertrag wird auch die Gewährung der Leistungsprämien an das Lehrpersonal teilweise neu definiert: Die beiden bisher bestehenden Fonds für die Leistungsprämien, nämlich der allgemeine Topf in Höhe von 4,7 Millionen Euro und der Fonds für die Förderung des Englischunterrichts an den Grundschulen in Höhe von weiteren 200.000 Euro, werden zu einem gemeinsamen Fonds zusammengefasst. Dieser wird dann aufgrund von Kriterien, die in dezentralen Kollektivvertragsverhandlungen auf Ebene der drei Bildungsdirektionen ausgehandelt werden, zwischen den Sprachgruppen und den einzelnen Schulen aufgeteilt.
Außerdem sieht der Vertrag vor, dass der Schulvertrag, mit dem die Kriterien für die Gewährung der Leistungsprämien auf Schulebene vereinbart werden, berücksichtigen muss, außerdem, dass es bei der Zuweisung der Leistungsprämie keinen Grund- und keinen Höchstbetrag gibt und dass die Leistungsprämie auch nur einer begrenzten Anzahl von Lehrpersonen zugewiesen werden kann.
Auf der Grundlage dieser Kriterien verteilt dann die Schulführungskraft die Leistungsprämien an die Lehrpersonen, um den individuellen Einsatz oder die im Laufe des Schuljahres effektiv durchgeführten Arbeiten oder Tätigkeiten zu belohnen. Die Gesamthöhe des Fonds für Leistungsprämien bleibt unverändert.
Schließlich schafft der Vertrag die Höchstgrenze der Aufgabenzulage von derzeit 4500 Euro ab, welche das abgeordnete oder zur Verfügung gestellte Lehrpersonal erhält, und legt Kriterien für die Festlegung der Aufgabenzulage fest.
Der neue Kollektivvertrages für die Schulführungskräfte
Der ebenfalls endgültig unterzeichnete Landeskollektivvertrag für die Schulführungskräfte und für die Inspektoren und Inspektorinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 regelt die Änderung des Führungsauftrages, die sogenannte "Quote 2" der Zweisprachigkeitszulage und die Einstufung der neuen Schulführungskräfte.
In Anlehnung an die gesamtstaatliche Regelung können laut dem neuen Vertrag auch jene Schulführungskräfte eine Änderung ihres Führungsauftrages beantragen, die ihre Probezeit als Schulführungskraft noch nicht bestanden haben.
Ab 1. Jänner 2022 erhalten auch die Schulführungskräfte der Schulen staatlicher Art, wie ihren Kolleginnen und Kollegen in den Kindergärten und Landesschulen, die "Quote 2" der Zweisprachigkeitszulage in Höhe von monatlich 88,58 Euro brutto.
"Die Landesregierung hat dafür je 250.000 Euro für die drei Jahre 2022, 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt", erläutern die Bildungslandesräte Achammer, Vettorato und Alfreider.
Schließlich enthält der Vertrag Bestimmungen zur Einstufung von neuen Schulführungskräften, die vor der Aufnahme als Schulführungskraft Lehrperson an Berufs- oder gleichgestellten Schulen waren.
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