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Kleinkindbetreuung: Landesregierung passt Finanzierungskriterien an

Die Erhöhung der Stundensätze und die strikte Vorgabe zur Übernahme von lokalen Bezugsverträgen sollen garantieren, dass die Löhne der Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten (Kitas) steigen.

Die Nachfrage nach Angeboten der Kleinkindbetreuung steigt: Während 2010 insgesamt 2.785 in einer Kita, einem Kinderhort oder von einer Tagesmutter betreut wurden, waren es 2020 bereits 4.426 Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Erhebungen der Familienagentur zeigen, dass im Jahr 2022 jedes dritte Kind im Alter von 0 bis drei Jahren von einer der 226 Tagesmütter, in einer der 105 Kitas oder den 15 Kinderhorten begleitet wurde. Neben diesem numerischen Angebotsausbau, fördert das Land die qualitative Absicherung und Weiterentwicklung des Dienstes. In diesem Zusammenhang wird auch an einer besseren Entlohnung für das Personal, insbesondere in den Kindertagesstätten (Kitas), gearbeitet. Heute (14. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg darum die Finanzierungskriterien der Kindertagesstätten angepasst. Dadurch wird unter anderem die Handhabung des Abschlusses neuer Kollektivverträge geregelt.

"In den über 100 Südtiroler Kitas kümmern sich engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die kleinsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass sie dabei am Monatsende einen Lohn bekommen, der ihrer wertvollen Arbeit nicht angemessen ist, ist nicht tragbar. Es braucht dringend Lohnerhöhungen", betont Familienlandesrätin Deeg. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den Vertretungen der arbeitgebenden Sozialgenossenschaften und den Gewerkschaften der Mitarbeitenden. Die heute genehmigten Änderungen verbessern die finanzielle Basis der Sozialgenossenschaften, indem der vorgesehene konventionelle Stundensatz künftig zum verbindlichen (Mindest-)Ausschreibungspreis für die Gemeinden wird. Dies heißt konkret: Um Anrecht auf die Landesbeiträge zu haben, darf nicht unter diesem Preis ausgeschrieben werden. Zudem werden mit dem heutigen Beschluss die konventionellen Stundensätze für Kitas und Betriebskitas erhöht. Außerdem betreffen die Neuerungen die verpflichtende Aufnahme einer Klausel, wonach alle in Südtirol tätigen Dienstbetreiber jene Vergütungen gewährleisten müssen, die im Rahmen der lokalen Bezugsverträge vorgesehen sind.

Der Rat der Gemeinden hat den nun genehmigten Änderungen bereits seine Zustimmung erteilt. "Die Gemeinden sind im Bereich der Kleinkindbetreuung, aber auch generell bei Themen, die Familien betreffen, wichtige Partner des Landes. Denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, Südtirol zu einem Familienland zu machen", ist Landesrätin Deeg überzeugt.


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