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Gemeindenfinanzierung: Strukturschwäche neu definiert
Um Nachhaltigkeit zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken, können in strukturschwachen Gebieten Unternehmen für Projekte der nachhaltige Entwicklung Beiträge von der jeweiligen Gemeinde erhalten. Voraussetzung dafür ist neben der Festlegung der strukturschwachen Gebiete durch das Land die Verabschiedung eines Beitragsreglements der jeweiligen Gemeinde, in der die Kriterien für die Beitragsvergabe festgeschrieben sind. Dabei sind die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu berücksichtigen. Dies sieht das Landesgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 1992 vor, das Bestimmungen zu Finanzen der Gebietskörperschaften beinhaltet.
Heute (20. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher diese "Strukturschwäche" definiert. Dabei hat sie sich auf eigene Beschlüsse und Studien des Landestatistikinstituts ASTAT gestützt.
Demnach werden für die Wirtschaftssektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen die vor einem Jahr von der Landesregierung genehmigten Richtlinien zur Förderung von Betriebsinvestitionen von Kleinunternehmen zu Grunde gelegt. Darin werden subkomunale strukturschwache Gebiete in 77 Südtiroler Gemeinden definiert.
Was den Tourismus angeht, so legt die Landesregierung den eigenen Beschluss zugrunde, mit dem sie 2021 die Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe genehmigt hat, in dem in 56 Gemeinden touristische Strukturschwächen festgehalten sind.
Die heutige Entscheidung der Landesregierung, die vorab mit dem Rat der Gemeinden abgestimmt wurde, tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
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