News
Gästebetten werden bis 30. Juni gezählt
Die Zahl der Gästebetten ist bei den Gemeinden zu melden; der Parkplatznachweis muss innerhalb eines Jahres ab Vorlage des Antrags um Erhöhung der Bettenanzahl erbracht werden. "Selbstverständlich werden wir nur jene Nachmeldungen von Gästebetten anerkennen, die den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, baulichen und hygienisch-sanitären Voraussetzungen entsprechen", unterstreicht Landesrat Arnold Schuler, auf dessen Antrag der Termin verlängert wurde.
Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe können innerhalb 30. Juni 2023 jene Betten nachmelden, die in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung nicht aufscheinen, aber an einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 von Gästen über 14 Jahren besetzt waren. Diese Zahl wird die Obergrenze auf Landes-, Gemeinde- und Betriebsebene bilden. Diese Neuerhebung der gesamten Bettenanzahl in Südtirol ist eine Maßnahme für die Tourismusentwicklung auf Landesebene, wie sie im Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) vorgesehen ist.
Für die Bettenmeldung liegen in den Gemeinden eigene Vordrucke auf. Reicht ein Betrieb bis 30. Juni keinen Antrag ein, gilt die auf der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung aufscheinende Bettenzahl als höchste Beherbergungskapazität für Personen über 14 Jahren.
Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten