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Pflegeeinstufung: Anträge werden von Amts wegen eingestuft

Offene Anträge, die zwischen April 2022 und Jänner 2023 eingereicht wurden, werden von Amts wegen eingestuft. "Wir wissen um die Bedeutung des Pflegegeldes", sagt Landesrätin Deeg.

Mit dem Pflegegeld unterstützt das Land Südtirol pflegebedürftige Menschen je nach Pflegegrad mit monatlichen Beiträgen von 571 bis 1800 Euro. In den vergangenen Monaten kam es, vor allem aufgrund der Coronapandemie und eines Personalengpasses, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Einstufung. 

Die neuen Richtlinien

Seit Anfang Februar kommen nun angepasste Richtlinien zur Anwendung, mit denen unter anderem die bestehenden Verfahren beschleunigt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde nun von Soziallandesrätin Waltraud Deeg per Dekret die Einstufung von Amts wegen wieder eingeführt. Diese gilt für jene offenen Anträge, die zwischen dem 1. April 2022 und 31. Jänner 2023 eingereicht wurden. 

Demnach wird den Anträgen auf Ersteinstufung automatisch für 18 Monaten die erste Pflegestufe zugewiesen. Den Anträgen auf Wiedereinstufung wegen Verschlechterung wird je nach der letzten Einstufung die nächsthöhere Pflegestufe zugewiesen, sofern der Pflegebedarf bei der vorhergehenden Einstufung bereits in der Nähe der nächsthöheren Pflegestufe war. Konkret heißt dies: Wenn der Pflegebedarf bei der letzten Einstufung zwischen 105 und 120 Stunden festgelegt wurde, so wird die 2. Pflegestufe zugewiesen; wenn der Pflegebedarf unter 105 Stunden war, wird die 1. Pflegestufe beibehalten. Antragstellende haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung, die Einstufung durch ein Einstufungsteam zu beantragen, sollten sie die zugewiesenen Pflegeeinstufung als nicht zutreffend empfinden.

"Das Pflegegeld ist eine zielgerichtete, notwendige Unterstützung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Mit der Einstufung von Amts wegen greifen wir nun erneut auf ein Instrument zurück, das hilft, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanzielle Sicherheiten bieten zu können", ist Landesrätin Deeg überzeugt. 

Zurzeit warten die Antragstellenden durchschnittlich sieben bis acht Monate auf die Pflegeeinstufung. Der Grund dafür liegt vorwiegend in der anhaltenden personellen Unterbesetzung der Einstufungsteams, heißt es aus dem Dienst für Pflegeeinstufung: hohe Personalfluktuation (Elternzeit, Pensionierungen) und die allgemeine Schwierigkeit, Personal im sozio-sanitären Bereich zu finden, seien Hauptgründe für die Unterbesetzung anzuführen. "Wir wissen um die Bedeutung des Pflegegeldes, das als einkommensunabhängige Leistung ausbezahlt wird. Darum ist es umso wichtiger, Schritte zu setzen, um die Einstufung zu beschleunigen", betont die Landesrätin. 

Weitere Neuerungen

Neben dieser Einstufung von Amts wegen wurde mit den angepassten Richtlinien Fristen zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs verlängert, der Auszahlungszeitraum im Fall von fortgeschrittenen Krankheiten ausgedehnt oder eine neue Form der Einstufung in barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung eingeführt.

Allgemeine Informationen zum Pflegegeld gibt es online auf dem Landeswebportal oder am Pflegetelefon 848 800277.


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