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Wohnbau: Landesförderungen für Kauf, Neubau und Sanierung festgelegt

Die Landesregierung hat heute (4. April) die Geldmittel für den geförderten Wohnbau den Förderarten zugewiesen. Im Jahr 2023 werden insgesamt 372 Wobi-Wohnungen neu zugewiesen.

Die Landesregierung hat sich auf ihrer Sitzung am Dienstagvormittag mit zwei Beschlüssen aus dem Bereich Wohnbau beschäftigt, eingebracht hatte die Beschlussvorlagen Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg.

Einer der beiden Beschlüsse legt die Mittel der Wohnbauförderung nach Einsatzart fest. Anfang Februar 2022 hatte die Landesregierung im mehrjährigen Einsatzprogramm die zur Verfügung stehenden Summen für den geförderten Wohnbau festgelegt, nun folgt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Sprachgruppen. Insgesamt wurden heute (4. April) 39,6 Millionen Euro für die Einsatzarten Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen festgelegt. Davon entfallen rund 95 Prozent der Geldmittel auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, fünf Prozent sind für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern reserviert. Rund 27,6 Millionen Euro werden als Schenkungsbeiträge für den Kauf und den Neubau von Erstwohnungen reserviert, 12 Millionen Euro sind als Beiträge für Sanierungen und für die konventionierte Wiedergewinnung vorgesehen.

In einem zweiten Beschluss wurden die im Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Wohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau (Wobi) zugewiesen. Insgesamt werden 372 Wohnungen neu vergeben, 93,2 Prozent (oder 323 Wohnungen) werden Mieterinnen und Mietern aus EU-Staaten zugewiesen, 6,7 Prozent (46 Wohnungen) erhalten Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten.


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