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Landesregierung genehmigt Rechnungslegung 2022

Die Hälfte des Verwaltungsüberschusses des Haushaltsjahres 2022 wird für den Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst verwendet.

Die "Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2022" ist die Grundlage für den Nachtragshaushalt. Die Landesregierung hat in einer Sondersitzung am Freitag dem von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegten Entwurf zugestimmt. Zu den Bestandteilen dieses Dokumentes zählt auch das zur Verfügung stehende Verwaltungsergebnis, sprich der Verwaltungsüberschuss. Über die darin enthaltenen Geldmittel kann nach Genehmigung des Nachtragshaushaltes durch den Landtag im Sommer wieder verfügt werden.

Es stehen rund 250 Millionen Euro als Verwaltungsüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung. „Als Arbeitgeber stehen wir in dieser schwierigen Zeit in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden. Darum wird die Hälfte des Überschusses, also 125 Millionen Euro, als Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst eingesetzt. Wir investieren damit in eine wertvolle Ressource, nämlich in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", informiert Landeshauptmann Arno Kompatscher. Diese Geldmittel werden nämlich den laufenden Verhandlungen zum neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) zur Verfügung gestellt. Zu den Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, zählt unter anderem eine Einmalzahlung. Diese soll im Herbst an alle Mitarbeitenden der Landesverwaltung, der Schule und des Sanitätsbetriebes in der Höhe eines zusätzlichen Monatsgehaltes ausbezahlt werden. "Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Paketes, über welches derzeit verhandelt wird. Im Sinne der Mitarbeitenden gilt es darum, nun die Verhandlungen zügig abzuschließen, damit die öffentliche Verwaltung als attraktiver Arbeitgeber mit sicheren Arbeitsplätzen weiterentwickelt werden kann", betont Kompatscher, der in der Landesregierung unter anderem für die Agenden Personal und Finanzen verantwortlich zeichnet. 


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