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Flughafen: Übergangsfrist für Brandschutz-Vereinbarung genehmigt
In ihrer heutigen (16. Mai) Sitzung hat die Landesregierung die Vereinbarung zwischen der Gesellschaft ABD Airport AG und der Agentur für Bevölkerungsschutz über die Führung des Brandschutzdienstes seitens der Berufsfeuerwehr Bozen am Flughafen Bozen für den Zeitraum vom 10. Jänner dieses Jahres bis zum 9. Juli kommenden Jahres gutgeheißen. "Wir sind überzeugt, eine gute Lösung gefunden zu haben", unterstreicht Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, der den Vorschlag in der Landesregierung unterbreitet hat: "Es ist wichtig, dass der Brandschutz garantiert ist, damit der Flughafen Bozen seinen ordentlichen Betrieb weiterführen kann. Dafür haben wir uns auf eine Übergangsfrist von 18 Monaten geeinigt, während der sich der Flugplatzbetreiber selbst in die Lage versetzen kann, den Brandschutzdienst ab Mitte nächsten Jahres autonom durchzuführen."
Die Gesellschaft ABD Airport AG beabsichtigt, den Brandschutzdienst am Flughafen ab dem 10. Juli 2024 selbstständig auszuüben, dazu benötigt sie jedoch eine Vorbereitungszeit. Die Landesregierung hat sich einverstanden erklärt, dass nach Abschluss dieser Vereinbarung die Berufsfeuerwehr bis dahin die Durchführung des Brandschutzdienstes am Flughafen Bozen gewährleistet.
Am 10. Jänner 2018 war eine Vereinbarung zwischen der Gesellschaft ABD Airport und der Agentur für Bevölkerungsschutz für die Durchführung des Brandschutzdienstes durch die Berufsfeuerwehr Bozen am Flugplatz Bozen abgeschlossen worden. Vor dem Landesgericht Bozen behängt ein Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der Klauseln dieser Vereinbarung über die Kosten für den Brandschutzdienst. Im Laufe dieses Verfahrens hat der Richter einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der für den Brandschutzdienst die Bezahlung von 750.000 Euro pro Jahr durch die Gesellschaft ABD vorsieht. Die Agentur für Bevölkerungsschutz hat diesem Vorschlag zugestimmt.
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