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Aufnahme in Landesdienst: Neue Regelung in Kraft

Für die Aufnahme in den Landesdienst gelten ab sofort neue Rahmenausschreibungen. Änderungen gibt es beim Anmeldungsverfahren, bei der Zulassung und bei der Prüfungssprache.

Für alle, die in den Landesdienst treten möchten, ob befristet oder unbefristet, gelten ab sofort neue Vorgaben. Mit den zwei Dekreten des Landespersonalchefs Albrecht Matzneller "Neue Rahmenausschreibung für die Aufnahme in den Landesdienst 2023" sowie "Neue Rahmenausschreibung für die befristete Aufnahme in den Landesdienst 2023" wurden die bisherigen Bestimmungen in einigen Punkten an die neue Rechtslage beziehungsweise die veränderten Notwendigkeiten angepasst. Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region vom vergangenen 5. Juli erhalten die Rahmenausschreibungen Rechtswirksamkeit. 

Prüfungssprache nach Sprachgruppe

Die wichtigste Neuerung betrifft die Prüfungssprache. Demnach müssen Bewerberinnen und Bewerber künftig mindestens eine der schriftlichen Prüfungen, sofern solche vorgesehen sind, und in jedem Fall die mündlichen Prüfungen in der Sprache ablegen, deren Sprachgruppe sie angehören oder sich zugehörig erklärt haben. Kandidaten und Kandidatinnen der ladinischen Sprachgruppe haben weiterhin die Möglichkeit, die Prüfung entweder in deutscher oder italienischer Sprache zu absolvieren. Diese Neuregelung trägt der jüngst als Gesetzesdekret Nr. 65/2023 verabschiedeten Änderung der Durchführungsbestimmung zu  Proporz und Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst Rechnung (DdPR Nr. 752/1976).

Wettbewerbseinschreibungen nur mehr online

Was die Digitalisierung der Wettbewerbs- und Auswahlverfahren angeht, verweist das zuständige Landesamt für Personalaufnahme auf die positiven Erfahrungen, die in den vergangenen Monaten bei den Auswahlverfahren im Zusammenhang mit dem Aufbauplan (Pnrr) gesammelt werden konnten. Darauf aufbauend habe man gemeinsam mit der Informatikgesellschaft Siag ein Programm für die Einschreibung zu Landesstellenwettbewerben und Landesauswahlverfahren entwickelt und setze in Zukunft ausschließlich auf Online-Anmeldungen. „Über das neue System können Interessierte schnell und einfach - auch über ein Smartphone – ihren Antrag stellen, wobei die Garantie für die Weiterleitung größer ist“, erklärt Carla Vargiu vom Amt für Personalaufnahme.

Die Anträge werden mittels Registrierungslink, der auch der Authentifizierung dient, eingereicht. Dies erfolgt wie bei anderen elektronischen Verwaltungsdienstleistungen anhand der digitalen Identität (Spid), des elektronischen Personalausweises (CIE) oder der Bürgerkarte. Wer noch nicht über einen dieser digitalen Zugangsschlüssel verfügt und an Wettbewerben oder Auswahlverfahren des Landes Südtirol teilnehmen möchte, muss sich einen solchen besorgen. Informationen dazu gibt es unter: https://my.civis.bz.it/public/it/aiuto.htm, www.spid.gov.it/richiedi-spid und https://my.civis. bz. it/public/it/default.htm.

Vorbehaltliche Zulassung für alle Bewerbenden

Um die Zeit zwischen Anmeldeschluss und der schriftlichen Prüfung zu verkürzen, werden ab sofort alle Bewerbenden unter Vorbehalt zur schriftlichen Prüfung zugelassen. Ob die Kandidatinnen und Kandidaten die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird nachträglich geklärt.

Stellenwettbewerb für achte Funktionsebene in Vorbereitung

Die neue Regelung wird schon in Kürze eine erste breite Anwendung finden: Das Amt für Personalaufnahme bereitet derzeit einen Wettbewerb zur unbefristeten Einstellung von Verwaltungsinspektorinnen und Verwaltungsinspektoren der achten Funktionsebene vor. Die Ausschreibung wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.


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