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Wohnen: Landesregierung genehmigt Durchführungsverordnungen

Drei Durchführungsverordnungen regeln die Zuweisung von Wobi-Wohnungen, die Mietberechnung und die Wohnheime neu. Ermöglicht wird damit auch die Einführung des "bezahlbaren Mietzinses".

Vor rund einem Jahr ist das neue Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau in Kraft getreten. Der öffentliche Wohnbau umfasst rund 15.000 Wohnungen des Wohnbauinstitutes (Wobi) und der Gemeinden. Heute (8. August) hat die Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg drei Durchführungsverordnungen genehmigt. Damit ist der Weg frei, um Neuerungen in den Bereichen Zuweisung von Wobi-Wohnungen, Mietberechnung und Einführung leistbarer/bezahlbarer Mietzins sowie Wohnheime einzuführen.

Für Landesrätin Deeg wurden damit konkrete Schritte in Richtung leistbares Wohnen in Südtirol gesetzt: "Die Durchführungsverordnungen und die darin enthaltenen Regelungen sind Teil unseres Zwölf-Punkte-Programmes für leistbares Wohnen. Um dies umzusetzen, braucht es jedoch nicht nur Änderungen im Bereich des Wohnbaus, sondern auch in weiteren gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit oder Raumordnung. Denn Wohnen ist die soziale, gesellschaftliche Frage unserer Zeit, auf die wir gemeinsam Antworten geben müssen."

Mehrgenerationenwohnen, junges Wohnen, besseres Mittelstandswohnen

Mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnungen sei es nun möglich, Projekte des Mehrgenerationenwohnens, des jungen Wohnens, ein verbessertes Mittelstandswohnen, Wohnmöglichkeiten für die ältere Generation und für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Wichtig sei zudem die Förderung von Lebensräumen und der vernetzten Zusammenarbeit in den Stadtvierteln mittels Quartiersarbeit sowie die gute Zusammenarbeit mit Gemeinden und Bezirksgemeinschaften.

Der heutigen Verabschiedung durch die Landesregierung war ein breit angelegter, umfassender Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess vorausgegangen. Bereits im Herbst 2022 hatte Landesrätin Deeg den Sozialpartnern die Durchführungsverordnungen und deren Kerninhalte vorgestellt und mit ihnen besprochen (LPA hat berichtet). Eine Thematik, jene zum Kauf und Verkauf von Liegenschaften, wurde bereits über einen Regierungsbeschluss geregelt. Im Anschluss musste der zuständige Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ein Gutachten erstellen, dies war im Jänner 2023 der Fall. Nach dieser Begutachtung wurde das verwaltungsinterne Verfahren eingeleitet. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas, beanspruchten diese Schritte eine längere Zeit. Eingeholt wurde in der Zwischenzeit ebenfalls das vorgesehene Gutachten des Rates der Gemeinden. Nun hat sich die Landesregierung damit befasst und den Durchführungsverordnungen grünes Licht erteilt.

Zuweisung, Miete, Wohnheime

Zu den Neuerungen im Bereich der Zuweisung von Wobi-Wohnungen zählt unter anderem die stärkere Gewichtung der Erwerbstätigkeit oder die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften bei Neugründung einer Familie. Im Bereich der Miete wird mit der Durchführungsverordnung für neue Zuweisungen die Berechnung des sozialen Mietzinses anhand des in der EEVE erhobenen Einkommens und Vermögens eingeführt, als Mindestmiete sind 35 Prozent des Landesmietzinses vorgesehen.

Für bestehende Mietverhältnisse bleibt das derzeitige System aufrecht. Neu ist in diesem Bereich auch das "bezahlbare Wohnen": Es handelt sich hierbei um eine neue Vermietungsschiene für Wobi-Wohnungen. Das Ziel ist es, die soziale Durchmischung zu stärken und die öffentlichen Wohnungen für neue Mietergruppen zu öffnen. In eigens ausgeschriebenen Gebäuden werden Wohnungen zu einem Mietpreis, der maximal der Landesmietzins sein darf, vermietet. Darin wohnen werden Bürgerinnen und Bürgern, welche die Zulassungskriterien für den sozialen Wohnbau erfüllen, aber über ein (zu hohes) Einkommen verfügeben, das sie von der Sozialmiete ausschließt. Die dritte Durchführungsverordnung betrifft die Wohnheime, in denen künftig unter anderem weitere Kleinwohnungen für bestimmte Berufskategorien und Studierende vorgesehen werden.


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