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BÜKV: Ökonomischer Teil kurz vor Unterschrift

Gute Nachricht für Landesbedienstete: Voraussichtlich mit dem Oktobergehalt können Inflationsausgleich und Ergebnisprämie ausbezahlt werden. Gewerkschaften und Land haben sich heute darauf geeinigt.

Am heutigen Donnerstagvormittag (17. August) fand ein Treffen zwischen Gewerkschaften und Vertretenden der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften statt. Nachdem die Landesprüfstelle einige Beanstandungen am bereits unterzeichneten, "alten" Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) (LPA hat berichtet) für den Zeitraum 2019-2021 vorgebracht hatte, wurde heute in breitem Einvernehmen entschieden, lediglich den ökonomischen Teil des neuen Kollektivvertrags (2022-2024) vorzuziehen und diesen noch vor Abschluss des alten Vertrags abzuschließen.

"Mit einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung haben wir formale Rechtssicherheit und können voraussichtlich mit dem Oktobergehalt den Mitarbeitenden in Form einer Einmalzahlung den Inflationsaugleich für den Zeitraum Zeitraum 2019-2021 sowie 2022 auszahlen und gleichzeitig einen Vorschuss auf die Inflation im Zeitraum 2022-2024", sagt Hermann Troger, Vorsitzender der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. 

Allein an die 32.500 Mitarbeitenden von Land, Sanitätsbetrieb und Schule werden insgesamt rund 125 Millionen Euro ausbezahlt, weitere rund 40 Millionen Euro gehen an die 11.000 Mitarbeitenden der Gemeinden, Bezirksverwaltungen und Altersheime sowie des Wohnbauinstituts. 

Formalrechtlich wird die Landesregierung bei der Sitzung am kommenden Dienstag (22. August) einen Beschluss fassen, damit dieser ökonomische Teil des neuen Vertrags nun getrennt unterzeichnet werden kann. Die Unterschrift dazu soll am kommenden Mittwochabend erfolgen. Bereits in den Tagen danach werden die Einwände der unabhängigen Landesprüfstelle am BÜKV 2019-21 so schnell wie möglich geprüft und entsprechend angepasst, damit dann auch dieser Vertrag von beiden Seiten noch einmal offiziell unterzeichnet und umgesetzt werden kann - unter anderem mit einem neuen Lohnmodell, das für neue Mitarbeitende ab Jänner 2024 gelten soll.


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