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Feuerwehren: Anpassung Landesbeiträge für übergemeindliche Stützpunkte

Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen (7. November) Sitzung die Zuweisung von Beiträgen für Feuerwehr-Fahrzeuge an Bezirksstützpunkten genehmigt.

Auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung die Gewährung von Zuschüssen für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstung der Bezirksstützpunkte der Freiwilligen Feuerwehren genehmigt. "Dabei wurden die bestehenden Richtlinien aus dem Jahr 2018 beibehalten, eine Anpassung der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte unter Berücksichtigung der Inflation laut Verbraucherpreisindex in Südtirol für den Zeitraum Jänner 2019 bis August 2023 vorgesehen", führt Landesrat Schuler aus: "Dies gilt für Stützpunktfahrzeuge, die nur an bestimmten Orten stehen und für besondere Aufgaben gedacht sind. Da diese Fahrzeuge nicht nur innerhalb der jeweiligen Gemeinden genutzt werden, sondern übergemeindlich, erfolgen Zuschüsse vonseiten der Landesverwaltung." Die Agentur für Bevölkerungsschutz bezuschusst somit einen Teil der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen dieser Bezirksstützpunkte.

"Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren übermittelt dem Landesamt für Zivilschutz in der Agentur für Bevölkerungsschutz innerhalb Jänner eines jeden Jahres den Vorschlag zum Landesprogramm für die Ausrüstung der Bezirksstützpunkte", erklärt der Direktor des Landesamtes für Zivilschutz Günther Walcher. Das Landesprogramm ist eine Auflistung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte, für die ein Zuschuss beantragt wird.

"Da der Verbraucherindex in Südtirol in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen ist, besteht die Notwendigkeit, die Kosten unter Berücksichtigung der Inflation mit Wirkung ab Jänner 2024 neu festzulegen", erläutert der Kommandant der Berufsfeuerwehr Florian Alber. In der Neuberechnung der Kosten werden unter anderem die gestiegenen Kosten für die Instandhaltung der Beladung und des Aufbaus der Gefahrgutfahrzeuge und der Dekontaminierungsfahrzeuge berücksichtigt, dies sind Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, die für den Transport und den Einsatz von Gerätschaften zur Dekontamination genutzt werden. Als Dekontamination wird die Entfernung einer oder mehrerer gefährlicher Substanzen von einer Oberfläche und von den darunter liegenden Schichten bezeichnet.

In der Sitzung des Landesbeirates für die Feuerwehrdienste wurde der von Berufsfeuerwehrkommandant Florian Alber ausgearbeitete Vorschlag zur Kostenberechnung angenommen und gestern der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.


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