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Vahrn: Landesregierung genehmigt Gefahrenzonenplan
Die Gemeinde Vahrn hat die verschiedenen Phasen der Erstellung des Gefahrenzonenplans in ihrem Gemeindegebiet abgeschlossen und damit die Voraussetzungen für eine sichere Entwicklung des Siedlungsgebiets geschaffen. Heute (28. November) hat die Landesregierung den Gefahrenzonenplan von Vahrn auf Antrag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer genehmigt. Sie hat auch - so wie von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung vorgeschlagen - zugestimmt, die Abgrenzung der Wassergefahren anzupassen, die sich für die Erweiterung der Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen "Hinterrigger" ergeben.
Im September war der Gefahrenzonenplan zusammen mit der Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Dienststellenkonferenz vom Vahrner Gemeinderat beschlossen worden.
75 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen über Gefahrenzonenplan
"75 Prozent der Südtiroler Gemeinden verfügen aktuell über einen gültigen Gefahrenzonenplan. In allen übrigen Gemeinden sind die Arbeiten auf der Zielgeraden, die Gefahrenzonenpläne befinden sich in der Genehmigungsphase oder in der Phase der fachlichen Prüfung", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. "Nun trägt die jahrelange Arbeit Früchte, die auch als Grundlage für die Abgrenzung der Siedlungsgebiete im Gemeindeentwicklungsprogramm dient."
Der Gefahrenzonenplan als wichtiges Instrument für die Gemeinden zur Umsetzung einer sorgfältigen Planung ist Teil des 2020 in Kraft getretenen Landesgesetzes Raum und Landschaft. Dieses verpflichtet alle Gemeinden, einen spezifischen Gefahrenzonenplan für ihr Gebiet zu erstellen. Das Land Südtirol unterstützt die Gemeinden bei diesem Prozess, indem es 80 Prozent der Kosten für die Erstellung der Pläne finanziert.
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