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Musikschul-Lehrpersonen: Neue Regeln für die Aufnahme

Die Aufnahme des Lehrpersonals an den Musikschulen des Landes erfolgt ab dem Schuljahr 2024/25 nach neuen und vereinfachten Rahmenkriterien. Die Landesregierung hat diese heute genehmigt.

Genügend qualifiziertes Lehrpersonal zu finden, wird besonders für die deutschen und ladinischen Musikschulen zunehmend zu einer Herausforderung. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, hat die Landesregierung vor zwei Jahren grünes Licht für einen neuen lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für Musikschul-Lehrpersonen gegeben. Dieses neue Ausbildungsangebot macht das bisherige Auswahlverfahren obsolet, das sich über ein ganzes Schuljahr erstreckte. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute (19. Dezember) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher die Aufnahmeregelung für Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer an den Musikschulen des Landes geändert. Neuerungen gibt es demnach sowohl bei der befristeten als auch bei der unbefristeten Aufnahme des Lehrpersonals. 

"Das geltende Aufnahmemodell musste im Zusammenhang mit dem neuen Lehrbefähigungsverfahren geändert werden. Diese Notwenigkeit bot den Anlass, das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen sowie Rangordnungen zu füllen", unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. 

Die neue Regelung kommt ab dem Schuljahr 2024/25 zur Anwendung. Sie beinhaltet die Zugangsvoraussetzungen, die Vorgaben für die Bewerbung zur Eintragung in die Rangordnungen, die Erstellung und Verwaltung der Rangordnungen und regelt die Wettbewerbsverfahren, die für eine unbefristete Aufnahme in den Landesdienst vorgesehen sind.  

"Unser vorrangiges Anliegen ist es, die Rangordnungen zu füllen, um auch angesichts der bevorstehenden ersten Pensionierungswelle genügend qualifiziertes Lehrpersonal zur Verfügung zu haben", sagt Landesmusikschuldirektorin Alexandra Pedrotti. Die Landesmusikschuldirektorin verweist darauf, dass "die seit 15. Juni 2023 bestehenden Ranglisten gültig bleiben und die eingetragenen Kandidatinnen und Kandidaten übergangsweise für das gesamte Schuljahr 2024/25 ihre Position beibehalten". Ausgenommen sind die bereits erfolgten Streichungen und, was die italienischen Musikschulen angeht, allfällige neue Eignungen infolge der noch laufenden Verfahren.


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