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Strategieplan gibt Leitlinien für räumliche Entwicklung Südtirols vor

Der Entwurf des Landesstrategieplans (LSP) liegt vor: Die Landesregierung hat sich heute darauf verständigt, die Einleitung des Genehmigungsverfahrens der neuen Landesregierung zu überlassen.

Zwei Jahre lang ist am neuen Landesstrategieplan "LSP Südtirol 2050" gearbeitet worden. Es handelt sich um das strategische Planungsinstrument zur Koordinierung der räumlichen Entwicklung des Landes, das den derzeit noch gültigen Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan (Lerop) aus dem Jahr 1995 ersetzen wird. Da dieser den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, hat das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz "Raum und Landschaft" die Ausarbeitung eines neuen Planungsinstrumentes vorgesehen.

150 Seiten stark ist der neue Landesstrategieplan, den die Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ausgearbeitet und den die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute der Landesregierung vorgelegt hat. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (19. Dezember) das Plandokument zur Kenntnis genommen und sich zugleich darauf verständigt, den Entwurf an die neue Landesregierung zu übergeben, damit diese das Genehmigungsverfahren einleiten kann. Mit der Ausarbeitung des Entwurfs sei ein wichtiges Etappenziel erreicht, betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Leitlinien für die Raumentwicklung

Grundlage für den Landesstrategieplan ist die Vision, die Landschaft als Lebensgrundlage langfristig zu sichern. Dies umzusetzen hatte der Dreierlandtag im Oktober 2021 die Landesregierungen von Tirol, Trentino und Südtirol verpflichtet. Aufgabe des LSP ist es, klare, dauerhafte und gemeinsame Leitlinien für die mittel- und langfristige räumliche Entwicklung Südtirols festzulegen. Zudem soll der Landesstrategieplan allen weiteren Planungsinstrumenten als Orientierung dienen und die verschiedenen sektoralen Strategien koordinieren.

Sechs Handlungsfelder

Siedlungsqualität, Kultur, Lebensqualität (1), Landschaft, Ökosysteme, Biodiversität (2), Innovation, Attraktivität, Kreislaufdenken (3), Mobilität, Erreichbarkeit, Digitalisierung (4), Klimawandel (5) und Gesundheit, Inklusion, Partizipation (6) lauten die sechs sektorübergreifenden Handlungsfelder, in die der LSP unterteilt ist. Innerhalb dieser Handlungsfelder werden 17 Hauptziele und 50 spezifische Ziele der Raumentwicklung festgelegt, die bis 2050 erreicht werden sollen. Dafür sind entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorgesehen.

Was bisher passiert ist

"Die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie der Raumentwicklung hat die Landesregierung im Februar 2022 festgelegt" betont Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Mit der Erstellung wurde das Landesamt für Landesplanung und Kartografie beauftragt.

Im Jahr 2022 wurden die Zielsetzungen des LSP in partizipativer Form festgelegt: Acht Online-Themenworkshops sowie ein interaktiver Workshop am Sitz der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung wurden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Abteilungen der Landesverwaltung durchgeführt. Im Frühjahr 2023 wurden dann die verschiedenen Interessensgruppen – Bezirksgemeinschaften, Gemeindenverband, Fachagenturen, Verbände und Vereine und interregionale Akteure – in Zusammenarbeit mit dem Institut für Regionalentwicklung von Eurac Research mittels eines Online-Fragebogens zu den Zielen des LSP konsultiert.

Genehmigung per Landesgesetz

Der nächste Schritt besteht in der Einleitung des Genehmigungsverfahrens für den Landesstrategieplan, das mit der Genehmigung des Plans per Landesgesetz durch den Südtiroler Landtag abgeschlossen wird. Parallel dazu muss der LSP der strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Alle vom Gesetz vorgesehenen Beteiligungsprozesse werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt.


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