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Heimschüler: Ab Februar kann um Studienbeihilfen angesucht werden

Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschüler und -schülerinnen, die außerhalb der Familie untergebracht sind, können ab Februar um Studienbeihilfen des Landes für das Schuljahr 2023/24 ansuchen.

Auch im Schuljahr 2023/2024 unterstützt das Land Südtirol all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, ob im Heim, im Tagesheim oder privat. 

Ab 1. Februar kann angesucht werden

Um die entsprechende Studienförderung kann ab 1. Februar 2024 und in der Folge bis 3. April 2024 ausschließlich online angesucht werden. Zumal die Anträge um Studienförderung ausschließlich online gestellt werden können, wird eine digitale Identität (Spid), eine elektronische Identitätskarte (Cei) oder eine aktivierte Bürgerkarte benötigt. Die Ansuchen werden dann über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS gestellt. 

Gesuchstellung ausschließlich online

Für die Antragstellung bedarf es der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (Eeve) für das Jahr 2022 und der Bescheinigung über den Faktor wirtschaftliche Lage (FWL). Die Dokumente können bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (Caaf) kostenlos beantragt werden. Da die Eeve-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, rechtzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Wettbewerbsausschreibung gibt es auf der Homepage des Landes Südtirol zu Bildung und Sprache im Bereich Bildungsförderung.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

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